Nr. 282 / 13.03.2018
Alle fünf Jahre besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen oder das Amt des Jugendschöffen zu bewerben. Aktuell sucht die Stadt Nürnberg noch zahlreiche Schöffen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode 2019-2023.
Schöffen und Jugendschöffen stehen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern und bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidungen der Gerichte mit ein. Bewerben können sich alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind, in Nürnberg wohnen und einen einwandfreien Leumund besitzen. Für das Amt der Jugendschöffen wird eine besondere erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorausgesetzt.
Bewerbungen für Schöffen nimmt das Amt für Stadtforschung und Statistik noch bis Freitag, 23. März 2018, entgegen unter www.wahlen.nuernberg.de. Interessenten für das Amt der Jugendschöffen können sich bis Mittwoch, 18. April 2018, beim Jugendamt der Stadt Nürnberg bewerben unter www.nuernberg.de/internet/jugendamt/jugendschoeffen.html. Eine Bewerbung für beide Ehrenämter ist möglich. boe
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Andreas Franke
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