Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 643 / 18.06.2018

Urteil bestätigt Rechtmäßigkeit von Tempo 30 in Buch

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat der Stadt Nürnberg in zweiter Instanz Recht gegeben, dass die Tempo-30- Streckenbeschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt auf der Straße Am Wegfeld sowie die beiden Tempo 30 Zonen am Seeweg und Wehrenreuthweg rechtmäßig angeordnet wurden.

Ein Autofahrer hatte gegen die Tempobegrenzung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Gegen dieses Urteil hat die Stadt Nürnberg Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Berufung wurde stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

„Dies ist ein großartiges Urteil zu Gunsten der Verkehrssicherheit in Nürnbergs Norden. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Straßenverkehr ist höher zu gewichten als schnelles Fortkommen für Durchpendler auf engen Straßen in Buch“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. „Wir fühlen uns bestätigt und ermuntert, angesichts von 6 560 Unfällen mit Personen- oder größerem Sachschaden im Jahr auf Nürnbergs Straßen mit 263 schwerverletzen und neun getöteten Verkehrsteilnehmern den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer in den Vordergrund unserer Arbeit zu stellen.“

Bei der Straße Am Wegfeld ist der Senat der Argumentation der Stadt Nürnberg gefolgt, wonach auf Grund der sehr engen örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefährdungssituation besteht, welche die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigt. „Es liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor und die Beklagte (Stadt Nürnberg) hat auch ermessensfehlerfrei gehandelt“, so das Gericht. Insbesondere müssen Am Wegfeld die Kinder aus dem Stadtteil Buch auf dem Weg zum Sportverein des TSV Buch die Hauptverkehrsstraße in der Kurve queren.

Auch bei den Straßen Seeweg und Wehrenreuthweg folgte das höchste bayerische Verwaltungsgericht der Argumentation der Nürnberger Verkehrsplaner, die Straße in die schon seit 1987 vorhandene Zone 30 des Ortsteils Buch zu integrieren. Auf beiden Straßen fehlen baulich abgegrenzte Gehsteige und die Fußgänger müssen die Fahrbahn benutzen. Im Urteil heißt es dazu: „Es erscheint auch in diesem Bereich unbedenklich, die wenigen Sekunden längere Fahrtzeit aller motorisierten Verkehrsteilnehmer einschließlich des Klägers der Sicherheit der Anlieger, Fußgänger und Radfahrer unterzuordnen.“

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen könnte noch Beschwerde eingelegt werden, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de