Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 743 / 13.07.2018

Förderung für Elektromobilität im Fuhrpark

Mit Unterstützung der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur können erneut gewerbliche Unternehmen Investitionszuschüsse für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und damit verbundener Ladeinfrastruktur in Anspruch nehmen. Die Höhe des Investitionszuschusses bemisst sich an den Mehrkosten für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antrieb. Je nach Unternehmensgröße sind Förderquoten von 40 bis maximal 60 Prozent möglich. Es müssen mindestens zwei Elektrofahrzeuge beschafft werden. Unternehmen können noch bis zum 31. August 2018 Anträge stellen. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest.

Wirtschaftsreferent Dr. Fraas sagt dazu: „Die Förderrichtlinie ‚Elektromobilität‘ bietet schnell entschlossenen Nürnberger Unternehmen die Möglichkeit, einen großen Teil der Mehrkosten für die Anschaffung von Ladesäulen und E-Fahrzeugen ersetzt zu bekommen. Für die Antragstellung wird ein Nachweis der Stadt Nürnberg benötigt, der besagt, dass das Vorhaben Teil des kommunalen Elektromobilitätskonzepts ist. Diesen Nachweis stellen wir schnell und unbürokratisch aus, damit auch jedes Nürnberger Unternehmen, das die Förderung nutzen will, dies tun kann.“

Ansprechpartner für den Nachweis zur Förderrichtlinie „Elektromobilität“ ist bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg Peter Haas, Telefon 09 11 / 2 31-85 28. let

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