Nr. 887 / 07.09.2018
Der Jurist Gerd Hankel spricht in seinem Vortrag „Recht und Frieden“ über die Bedeutung der Friedensschlüsse nach dem Ersten Weltkrieg für das Völkerstrafrecht. Er ist Mitarbeiter der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 13. September 2018, um 19 Uhr im Memorium Nürnberger Prozesse, Bärenschanzstraße 72.
Der 1919 geschlossene Friedensvertrag von Versailles sah die Auslieferung des Kaisers Wilhelm II. und mutmaßlicher deutscher Kriegsverbrecher vor. Die deutsche Regierung und Öffentlichkeit betrachteten dies als Willkür der Sieger und nationale Schmach. Weil auch die Siegermächte uneins waren, kam es nicht zu Strafverfahren vor einem internationalen Tribunal wie in Nürnberg 1945. Die vom Reichsgericht in Leipzig ab 1921 geführten Prozesse gegen deutsche Soldaten und Offiziere stellten einen Kompromiss dar zwischen alliierten Forderungen nach Bestrafung deutscher Kriegsverbrecher und der Wahrung nationaler Souveränität. Der Vortrag widmet sich der Frage, welche Bedeutung der Erste Weltkrieg und die Pariser Friedenskonferenz für die Entwicklung des internationalen Rechts hatten.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Der Preis des Friedens. Die Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg“, mit der das Memorium Nürnberger Prozesse anlässlich des Kriegsendes vor 100 Jahren die Bedeutung und Folgen der Friedensschlüsse beleuchtet.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 oder per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de wird gebeten. let
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Der Jurist Gerd Hankel.
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Leitung:
Andreas Franke
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