Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 928 / 19.09.2018

Verfassungsauftrag Gleichstellung –Taten zählen

Mit der einstimmig verabschiedeten Karlsruher Erklärung ist am Dienstag, 18. September 2018, die 25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Karlsruhe zu Ende gegangen. „Die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung von Männern und Frauen ist in vielen Punkten noch nicht erreicht“, sagt die Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, Hedwig Schouten, die die Stadt Nürnberg vertrat. Deshalb fordert die Karlsruher Erklärung unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet.

Aktuelle Zahlen belegen die Schieflage in Sachen Gleichstellung: So liegt beispielsweise der Frauenanteil laut Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft in den Gemeindeparlamenten durchschnittlich nur bei 25 Prozent, Frauen leisten laut Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017 52 Prozent mehr Haus- und Pflegearbeit als Männer und laut Gleichstellungsatlas 2017 sind von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten nur 11,4 Prozent mit Frauen besetzt. Diese Fakten zeigen aus Sicht der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ganz deutlich: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ ist groß.

„Die Errungenschaften der Gleichstellung müssen verteidigt und ausgebaut werden, gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten und radikale Islamisten rückwärtsgewandte Rollenbilder vertreten und die Gleichstellung von Frauen und Männer in Frage stellen. Solchen Bestrebungen muss konsequent entgegengetreten werden. Das erfordert eine klare Positionierung seitens der Politik für eine lebenswerte Gesellschaft für Frauen und Männer. Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann hier Abhilfe schaffen. Taten zählen!“, betont Nürnbergs Frauenbeauftragte Hedwig Schouten.

Die „Karlsruher Erklärung“ fordert etwa den Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssten tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen geschaffen werden.
Der Verfassungsauftrag Gleichstellung könne eingelöst werden, wenn zum Beispiel Führungsposten in der Stadtverwaltung paritätisch besetzt würden, wenn Parteien Frauen auf aussichtreiche Listenplätze setzten.

„Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam“, sagte Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Soziales und Integration, bei der Konferenz in Karlsruhe. maj

 

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