Nr. 998 / 08.10.2018
Am Sonntag, 14. Oktober 2018, werden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zum 18. Mal nach dem Krieg über die Zusammensetzung des Bayerischen Landtags entscheiden. Bei der Wahl finden keine gleichzeitigen Volksentscheide statt.
Die 180 Abgeordnetenmandate des Bayerischen Landtags sind auf sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) aufgeteilt. Auf den Wahlkreis Mittelfranken treffen dabei 24 Sitze. Die sieben bayerischen Wahlkreise sind in insgesamt 91 Stimmkreise unterteilt, in denen jeweils eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt gewählt wird. Mittelfranken besitzt zwölf Stimmkreise, hat also zwölf Direktmandate zu vergeben. Auf Nürnberg (zusammen mit weiteren Gemeinden) entfallen davon vier.
Als Wahlverfahren wird das sogenannte „verbesserte Verhältniswahlrecht“ angewendet. Die „Verbesserung“ besteht in einigen Elementen des Mehrheitswahlrechts (direkt gewählte Stimmkreisabgeordnete, Zweitstimme kann Personen gegeben werden, Erststimmen gelten auch für Listenplatz). Alle Wählerinnen und Wähler verfügen dabei über zwei Stimmen. Mit der Erststimme (kleiner Stimmzettel) wird direkt über die Vergabe der 91 Stimmkreismandate entschieden. Gewählt ist jeweils die Bewerberin oder der Bewerber, die im Stimmkreis die relative Mehrheit (also mehr als andere) der abgegebenen gültigen Stimmen für sich verbuchen kann. Voraussetzung ist, dass ihre oder seine Partei in Bayern insgesamt mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielt hat.
Mit der Zweitstimme (großer Stimmzettel) können sich die Wählerinnen und Wähler eine Bewerberin oder einen Bewerber aus den Wahlkreislisten der Parteien aussuchen. Wird nur die Partei angekreuzt oder werden innerhalb einer Partei mehrere Namen gekennzeichnet, so bleibt diese Stimme der Partei erhalten.
Eine bayernweite Verteilung von auf die einzelnen Wahlkreislisten entfallenden Sitzen entsprechend der erreichten Stimmenzahl findet bei der Landtagswahl nicht statt. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen Wahlkreis entfallenden Sitze steht bereits vorher fest, für Mittelfranken werden 24 Abgeordnete in den Landtag einziehen. Nach dem Wahlergebnis verteilt werden nur diese Mittelfranken-Sitze, die Nürnberger Wählerinnen und Wähler wählen also nur mittelfränkische Abgeordnete.
Die Sitze werden getrennt nach Wahlkreisen auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Hierzu werden Erst- und Zweitstimmen für jeden Wahlvorschlag addiert. Entsprechend diesem Ergebnis werden dann innerhalb der Wahlkreise die Sitze nach dem „Hare/Niemeyer“-Verfahren auf die Parteien verteilt. An dieser Verteilung nehmen nur die Wahlvorschläge teil, die mindestens fünf Prozent der Stimmen im Land erreicht haben. Von der hiernach einem Wahlvorschlag zustehenden Sitzezahl werden zunächst die gewonnenen Stimmkreismandate abgezogen. Die dann noch verbleibenden Sitze für diese Liste werden in der Reihenfolge der erhaltenen persönlichen Gesamtstimmenzahl (Erst- und Zweitstimmen) auf die Wahlkreislisten-Bewerberinnen und -Bewerber verteilt.
Überhangmandate würden sich ergeben, wenn eine Partei mehr Stimmkreismandate gewinnt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil Sitze zustehen. Dadurch könnte sich die Gesamtzahl der Sitze im Parlament über die Zahl von 180 hinaus erhöhen.
Die Bezirkswahlen finden seit 1954 gleichzeitig mit den Landtagswahlen statt. Die Wahl erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und in derselben Form wie die Landtagswahlen, allerdings gilt für die Bezirkswahlen keine 5-Prozent-Klausel. Die Verteilung der Sitze erfolgt ab der Bezirkswahl 2018 anders als bei der Landtagswahl, nämlich nach dem Verfahren „St. Laguȅ/Schepers".
Der Bezirkstag umfasst so viele Mitglieder, wie dem Regierungsbezirk Landtagsmandate zustehen, in Mittelfranken also 24. Zwölf Mandate werden dabei direkt an Stimmkreisbewerberinnen und Stimmkreisbewerber vergeben, die anderen zwölf werden über Wahlkreislisten ermittelt.
Die Grenzen der Nürnberger Stimmkreise 501 (Nord), 502 (Ost), 503 (Süd) und 504 (West) haben sich gegenüber den Landtags- und Bezirkswahlen 2003, 2008 und 2013 nicht geändert. Zum Stimmkreis 502 Nürnberg-Ost gehören auch die Gemeinden Feucht, Rückersdorf und Schwaig, zum Stimmkreis 503 Nürnberg-Süd die Stadt Schwabach.
Stimmberechtigung / Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen (im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz), die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, in Bayern (für die Landtagswahl und gegebenenfalls Volksentscheide) beziehungsweise in Mittelfranken (für die Bezirkswahl) haben. Wer nach dem 14. Juli 2018 innerhalb Bayerns umgezogen ist und dabei den Regierungsbezirk gewechselt hat, ist zwar für die Landtagswahl, nicht aber für die Bezirkswahl stimmberechtigt.
Nach dem Stand 2. September 2018, dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses, sind in Nürnberg insgesamt 341 651 Personen stimmberechtigt, darunter 3 870 Personen, die durch Erreichen des entsprechenden Alters erstmalig wählen dürfen. Erstmalig bei einer Landtagswahl dürfen 20 334 Stimmberechtigte wählen. Bei der Bezirkswahl sind 501 Personen nicht stimmberechtigt, die zwar schon seit drei Monaten ihre Wohnung in Bayern, aber noch nicht solange in Mittelfranken haben. Durch Umzüge wird sich diese Zahl bis zum Wahltag noch verändern.
Wählbar ist grundsätzlich jeder Stimmberechtigte, der wahlberechtigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters auf 18 Jahre ist bei einem der Volksentscheide 2003 beschlossen worden). Das Wahlvorschlagsrecht hatten politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen. Die Vorschläge für die Wahlkreis- und Stimmkreis-Bewerberinnen und -Bewerber mussten nach genau festgelegten Regeln beim Wahlkreisleiter (das ist in Mittelfranken der Regierungspräsident) eingereicht werden, nachdem zuvor der Landeswahlausschuss festgestellt hatte, welche Parteien, Wählergruppen und Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt waren. Die vom Wahlkreisausschuss des Wahlkreises Mittelfranken am 17. August 2018 zugelassenen Wahlkreisvorschläge sind der Bekanntmachung des Wahlkreisleiters vom 7. September zu entnehmen (im Internet-Angebot des Landeswahlleiters: www.wahlen.bayern.de).
Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis spätestens 23. September 2018 an die Wohnadresse zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhielt, aber glaubte, wahlberechtigt zu sein, konnte sich beim Wahlamt erkundigen, ob sie oder er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses konnte nur bis spätestens 28. September 2018 um 12.30 Uhr eingelegt werden. Seit diesem Tag besteht nur noch unter stark eingeschränkten rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Wer stimmberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 12. Oktober 2018, 15 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Eine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen und die Glaubhaftmachung der Gründe ist nicht mehr erforderlich.
Der Antrag kann nicht telefonisch, sondern nur schriftlich beziehungsweise per Fax, auf elektronischem Weg oder von nun an aber – wegen der geringen Zeitspanne bis zum Wahltermin – am besten persönlich beim Wahlamt gestellt werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind: Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag, 12. Oktober 2018, ist bis 15 Uhr geöffnet.
Wer für andere einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine Vollmacht.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden in der Regel per Post versandt. Sie können auch durch den Stimmberechtigten persönlich oder durch eine andere Person beim Wahlamt abgeholt werden. Andere Personen müssen durch eine Vollmacht und Vorlage ihres Ausweises nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind. Durch eine bevollmächtigte Person dürfen nur vier Stimmberechtigte vertreten werden.
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie am Samstag, 13. Oktober 2018, dem Wahlamt zugestellt werden können. Am Wahlsonntag stellt die Post bei der Landtagswahl nicht mehr zu. Die Wahlbriefe können aber am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt oder bei der Briefwahl-Leitung in Halle 3 der NürnbergMesse direkt abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem (aus den Briefwahlunterlagen entnommenen) Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal seines Stimmkreises (mit einem neuen Stimmzettel) zu wählen.
Stand der Briefwahlbeantragung
Zehn Tage vor der Wahl (am Donnerstag, 4. Oktober 2018, abends) waren bereits 73 174 Briefwahlanträge eingegangen. Briefwahlanträge werden nach Möglichkeit am Tag des Eingangs vollständig bearbeitet. Zum gleichen Zeitpunkt vor der Landtagswahl 2013 waren es 63 013 Anträge, so dass die Zahl der Briefwähler von 2013 weiter überschritten wird. Briefwahlanträge wurden bei der Landtagswahl 2013 von insgesamt 75 549 Stimmberechtigten (das waren 22 Prozent der 347 359 Stimmberechtigten) gestellt. Der Anteil der tatsächlichen Briefwählerinnen und Briefwähler an allen Wählerinnen und Wählern betrug 2013: 33,9 Prozent. Insgesamt rechnet das Wahlamt mit etwa 80 000 Briefwahlanträgen. Bisher sind etwa 25 000 Briefwahlanträge auf elektronischem Weg eingegangen.
Stimmabgabe im Wahllokal
Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlkarte ist in das Wahllokal mitzubringen, außerdem auch ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, da sich Wählerinnen und Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands ausweisen müssen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) hat, aber weiß, dass sie oder er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter Vorlage von Pass oder Personalausweis wählen. Sein Wahllokal findet man im Internet unter der Adresse www.wahlen.nuernberg.de („Wahlraumfinder“) oder erhält Auskunft unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wählerinnen und Wähler, die für die Landtags- und Bezirkswahl wahlberechtigt sind, erhalten vier Stimmzettel (zwei unterschiedlich große weiße für die Landtags- und zwei unterschiedlich große blaue für die Bezirkswahl). Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses dürfen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel nur in der Wahlkabine kennzeichnen. Alle müssen dann jeden Stimmzettel mindestens zweimal falten, damit die Stimmabgabe nicht erkannt werden kann und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Ein nicht ausreichend gefalteter Stimmzettel ist vom Wahlvorstand zurückzuweisen.
Repräsentativstatistik
Auch bei dieser Landtagswahl wird wieder eine Repräsentativstatistik durchgeführt werden. Dazu werden in den 18 ausgewählten Repräsentativ-Stimmbezirken und vier Briefwahlbezirken Erststimmen-Stimmzettel ausgegeben, die oben rechts hinsichtlich des Geschlechts und der Altersgruppe der jeweiligen Wählerinnen und Wähler (sechs Altersgruppen) gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung ermöglicht eine Auswertung des Wahlverhaltens nach Alter und Geschlecht. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, da nicht vom Stimmzettel auf die einzelne Person rückgeschlossen werden kann. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahllokale, sondern nur zusammengefasste Ergebnisse veröffentlicht. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt. Die Ergebnisse der Repräsentativstatistik werden veröffentlicht.
Die Ergebnisse für diese Wahllokale sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik zeigt dann, wie die Nürnberger Frauen und Männer in den einzelnen Altersgruppen gewählt haben.
Gültigkeit der Stimmabgabe
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten die oben genannten vier Stimmzettel (ohne Bezirkswahl nur zwei) und haben auf jedem Stimmzettel eine Stimme. Die Faustregel für eine korrekte Stimmabgabe heißt also: pro Stimmzettel ein Kreuz.
Ungültig ist eine Stimmabgabe dann, wenn der Stimmzettel
Barrierefreier Zugang
Von den 375 Stimmbezirken ist bei 139 Stimmbezirken der Wahlraum für Rollstuhlfahrer zugänglich. Zu diesen Wahlräumen werden am Wahltag im jeweiligen Gebäude Hinweisschilder ausgehängt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Das Stadtgebiet ist in 375 Stimmbezirke eingeteilt. Zur Auswertung der Briefwahl werden zusätzlich 140 Briefwahlbezirke gebildet. In den Stimmbezirken sind je acht Wahlvorstandsmitglieder, so sind insgesamt circa 4 100 ehrenamtliche Kräfte tätig. Außer den Wahlvorständen sind in der Wahlnacht bei der Stadt circa 150 Dienstkräfte im Einsatz.
Ergebnisermittlung
Die 515 Wahlvorstände, darunter 140 Briefwahlvorstände, ermitteln unmittelbar nach Schließung der Wahllokale zuerst das Wahlergebnis für die Landtagswahl. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Die Wahlvorstände sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Entscheidung unabhängig.
Die Wahlvorstände machen zunächst telefonisch eine Schnellmeldung. Bei ihrem Anruf werden sie über die städtische Telefonzentrale mit dem nächsten freiwerdenden von insgesamt 30 Apparaten verbunden, von denen aus die Meldungen unmittelbar über Bildschirmterminal in den zentralen Rechner der Stadt eingegeben werden. Ein vorläufiges Ergebnis für die Landtagswahl (Stimmkreismandate und Zweitstimmenergebnisse der Parteien, noch nicht der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten) wird aufgrund der telefonischen Durchsagen der Wahlvorstände gegen 21 Uhr erwartet.
Nach dem Landtagswahlergebnis ermitteln die Wahlvorstände das Ergebnis der Bezirkswahl. Bei der Bezirkswahl gibt es keine telefonische Schnellmeldung. Vorläufige Ergebnisse für Nürnberg wird das Wahlamt am Dienstag, 16. Oktober 2018, vorlegen können.
Jeder Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis in seinem Stimmbezirk für die Landtagswahl und für die Bezirkswahl jeweils eine Niederschrift, in der auch die Beschlussfassung über Stimmzettel, die zu Zweifeln Anlass geben (und deshalb der Niederschrift beigefügt werden), und besondere Vorkommnisse ihren Niederschlag finden. Die Niederschriften werden zusammen mit einigen anderen Unterlagen noch am Wahlabend dem Wahlamt überbracht. Hierfür stehen zehn Annahmestellen bereit. Die Niederschriften werden hier unverzüglich geprüft. Am Montag, 15. Oktober 2018, werden vom Wahlamt die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber, wie sie aus den Niederschriften der Stimmbezirke hervorgehen, erfasst.
Das Ergebnis der Landtagswahl und der Bezirkswahl für die vier Nürnberger Stimmkreise stellt der gemeinsame Stimmkreisausschuss am Mittwoch, 17. Oktober 2018, um 15 Uhr in öffentlicher Sitzung fest.
Das Nürnberger Ergebnis geht in das Ergebnis des Wahlkreises (Mittelfranken) und in die Verteilung der 24 mittelfränkischen Abgeordnetenmandate auf die Parteien ein. Die Verteilung der Sitze des Wahlkreises erfolgt nach dem Proporzverfahren nach Niemeyer. Dabei werden für jede Partei sowohl die Gesamtzahl der in diesem Wahlkreis auf alle Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei entfallenden Erststimmen als auch die Gesamtzahl der in diesem Wahlkreis auf alle Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei entfallenden Zweitstimmen zusammengezählt. Auf die Sitze, die aus der Gesamtstimmenzahl einer Partei zustehen, werden zuerst die erreichten Direktmandate (Erststimmen) angerechnet, die verbleibenden Sitze einer Partei erhalten die Bewerberinnen und Bewerber dieser Partei in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen aus Erst- und Zweitstimmen zusammen. Mit jeder der beiden Stimmen entscheiden die Wählerinnen und Wähler also sowohl über die Stärke der einzelnen Parteien als auch über die Personen, die aus Mittelfranken in den Landtag entsandt werden.
Das Ergebnis für Mittelfranken wird der Landeswahlausschuss dann am Donnerstag, 18. Oktober 2018, formell feststellen.
Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter
Entsprechend dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl hat jedermann das Recht auf Zutritt zum Wahlraum sowohl während des Wahlvorgangs als auch während der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses. Insofern ist eine Wahlbeobachtung möglich. Der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl darf natürlich nicht gestört werden. Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sollen von den Wahlvorstandsmitgliedern Abstand halten und dürfen die Wahlvorstandsmitglieder auch nicht durch Kommentierungen oder Fragen stören, sich also auch nicht in die Tätigkeit und die Entscheidungen des Wahlvorstands einmischen.
Wahltagbefragung
Eine Wahltagbefragung durch das Amt für Stadtforschung und Statistik findet bei der Landtagswahl nicht statt.
Befragungen durch die Forschungsgruppe Wahlen e.V. und infratest dimap
Vor einigen Wahllokalen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsgruppe Wahlen e.V. beziehungsweise infratest dimap wie bei jeder Wahl eine Befragung auf freiwilliger Basis durchführen. Sie dient zur Erstellung von Hochrechnungen und Analysen für ZDF und ARD.
Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter der Nummer 09 11 / 2 31-33 50.
Medienbetreuung in der Wahlnacht
Am Wahlabend wird das Wahlamt wieder im Presseclub, Gewerbemuseumsplatz 2, über den Fortgang der Ergebnisermittlung informieren. Außerdem können die Zwischen- und Endergebnisse über das Internet unter www.wahlen.nuernberg.de abgerufen werden.
Folgende Telefonnummern stehen im Presseclub zur Verfügung:
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de