Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1190 / 20.11.2018

Sör entsorgt das Herbstlaub

Seit Anfang November 2018 ist der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) damit beschäftigt, mehr als 500 Tonnen Laub zügig von Straßen und Plätzen zu entfernen, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Dazu sind 200 Sör-Beschäftigte mit 18 Großkehrmaschinen, 24 Kleinkehrmaschinen und 40 weiteren Transportfahrzeugen im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Bei der Kehraktion handelt sich um eine Form der witterungsbedingten Gefahrenabwehr, denn nicht nur bei Glatteis, sondern auch bei starkem Laubanfall auf Straßen und Gehwegen können sich Unfälle ereignen und Menschen zu Schaden kommen. Die normalen Straßenreinigungspläne sind außer Kraft gesetzt, um die Entsorgung der Laubmengen bewältigen zu können.

Ähnlich wie im Winterdienst, muss die Stadt zunächst die Hauptverkehrsadern im Stadtgebiet vom Laub befreien, um einen reibungslosen Auto-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr sicherzustellen. Das Laub auf weniger frequentierten Fahr- und Fußwegen bleibt vorerst liegen. Durch die Priorisierung kommt es deshalb zu Ausfällen und Verschiebungen im regulären Reinigungsturnus.

Anders sieht die Situation in den Grünanlagen aus. Dort lässt Sör in Abstimmung mit dem Umweltamt größere Laubhaufen auf den Staudenbeeten liegen. Staudenbeete und auch Hecken profitieren von der natürlichen Mulchbildung durch das Herbstlaub. Durch das Laub werden die Nährstoffe wieder dem Boden zugeführt, welcher durch die Humusbildung verbessert wird. Auf den Rasenflächen und auf den Hauptwegen durch die Anlagen wird das Laub hingegen entfernt.

Sör setzt auch weiter auf umweltschonende und vor allem wesentlich leiser arbeitende Akku-Elektrogeräte. Gegenüber dem Jahr 2013 hat Sör sein Arsenal an Akku-Laubbläsern verdoppelt. Heuer sind bereits mehr als dreißig Akku-Laubbläser im Einsatz. Diese sind geräuschärmer als die motorbetriebenen Modelle, stoßen keine Schadstoffe aus und verursachen niedrigere laufende Kosten.

Neben Sör sind bei der Beseitigung des Laubs auch die Bürgerinnen und Bürger gefordert: Außerhalb des sogenannten Zwangsreinigungsgebiets, also überall dort, wo nicht Sör gegen Gebühr reinigt, stehen die Haus- und Grundstückseigentümer selbst in der Pflicht. Sör bittet darum, das Laub zusammenzukehren und der Entsorgung zuzuführen.

Das Laub könnte beispielsweise im Garten kompostiert werden. Wer das Laub entsorgen will, kann dies bei den Gartenabfall-Sammelstellen tun:
www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/gartenabfall_adressen.html?pk_campaign=abfallwirtschaft&pk_kwd=index_gartenabfall_adressen.html

Diese Aufgabe ist Teil der Gehwegreinigungspflicht von Haus- und Grundstückseigentümern. Dabei wird nicht zwischen privaten und öffentlichen Bäumen unterschieden, das Verursacherprinzip gilt dabei nicht. Das Laub darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden. Eine Abholung des Laubs vom Gehweg außerhalb des Zwangsreinigungsgebietes A, also außerhalb des Mittleren Rings, findet ebenfalls nicht statt.

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