Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1 / 02.01.2019

Winterdienst 2018/2019

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) übernimmt wie jedes Jahr den Winterdienst auf den öffentlich gewidmeten Flächen. Dafür ist der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg seit November 2018 gerüstet. Bislang sind mehrfach die Sör-Sole-Fahrzeuge ausgerückt, um bei Temperaturen um den Gefrierpunkt der Glättebildung auf den Nürnberger Straßen präventiv entgegenzuwirken.

Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich rechtzeitig und ausreichend auf den Winter vorzubereiten. Dies hilft, Unfallgefahren zu verringern und die Unannehmlichkeiten des Winters in der Stadt zu mildern. Neben der Stadt Nürnberg sind vor allem Haus- und Grundbesitzer gefordert, ihre Pflichten im Winterdienst zuverlässig zu erfüllen. Die Folgen von winterlichen Verhältnissen lassen sich am besten dadurch minimieren, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich der Situation angepasst und partnerschaftlich verhalten.

Winterdienst auf Fahrbahnen
Weil Sicherheit oberste Priorität hat, streut Sör nicht nur auf den wichtigsten Einfall- und Ausfallstraßen, sondern auch auf anderen stark befahrenen Straßen Salz gegen Schnee- und Eisglätte. Das dient der Verkehrssicherheit. Wie in anderen bundesdeutschen Städten wird auch in Nürnberg von der Stadt ein „differenzierter Winterdienst“ praktiziert, der auf den folgenden kurzen Nenner gebracht werden kann: so wenig Streusalz wie möglich, aber so viel wie nötig.

Auf 3 600 Kilometer Länge werden Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, also Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, mit hohem Verkehrsaufkommen, gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen oder Einmündungen sowie 6 100 Fußgängerüberwege vorrangig vom Schnee befreit und mit Salz gestreut.

Bei größeren Schneemengen sowie tiefen Temperaturen sinkt die Räumleistung erfahrungsgemäß stark ab, was dazu führt, dass auch der Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigt sein kann. Das gilt vor allem auch, wenn der Räum- und Streueinsatz mit dem Berufsverkehr zusammenfällt und die Winterdienstfahrzeuge dadurch behindert werden. Die Fahrbahnen aller anderen Straßen räumt und streut Sör in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung, der vorhandenen Räumkapazitäten und der örtlichen Verhältnisse. Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, also in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen, werden nicht regelmäßig gestreut.

In vergangenen Wintern gab es mehrere Wochen andauernde Frostperioden und eine großflächige, anhaltende Schneedecke. Dies führte dazu, dass etwa auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen mit dem Räumen und Streuen von abstumpfenden Mitteln allein keine befriedigenden Verkehrsverhältnisse mehr herbeigeführt werden konnten. Der Umweltausschuss des Nürnberger Stadtrats hat dem bereits 2002 mit einem Beschluss Rechnung getragen und die städtischen und staatlichen Stellen im Winterdienst ermächtigt, in besonderen Ausnahmesituationen auch in Neben- und Wohnstraßen, insbesondere in verkehrsberuhigten Zonen, auf der Fahrbahn Salz zu verwenden. Die Entscheidung, ob und an welchen besonders gefährlichen Stellen in diesen Gebieten Salz eingesetzt wird, treffen die jeweiligen Einsatzleiter.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst stattfindet. Während der Nachtzeit sind nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte weder die öffentlichen Stellen noch die Anliegerinnen und Anlieger zum Räum- oder Streudienst verpflichtet. Die Pflicht zur Räumung und Streuung der Gehwege erstreckt sich für Anliegerinnen und Anlieger auf den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. In der Nacht besteht keine Räum- und Streupflicht.

Winterdienst auf Radwegen
Der Radverkehr hat in Nürnberg in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch bei winterlichen Verhältnissen werden bestimmte Strecken stark genutzt. Die Stadt bemüht sich, ihren Kapazitäten entsprechend solche Strecken schnellstmöglich zu räumen und zu streuen. Einige Radwege, die unmittelbar auf Fahrbahnen laufen und markiert sind, können bei größeren Schneehöhen allerdings nicht mehr geräumt werden, weil der von der Fahrbahn weggeschobene Schnee dort abgelagert werden muss. Welche Radrouten im Winter in welcher Sicherungsstufe gesichert werden, kann der Homepage des Sör entnommen werden.

Winterdienst in Grünanlagen
In den Grünanlagen werden von der Stadt nur wichtige Wegeverbindungen geräumt und gestreut. Alle anderen Wege werden, wie in der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, der sogenannten Grünanlagensatzung, festgelegt, bei Schnee- und Eisglätte nicht gesichert. Die Benutzung von Grünanlagen einschließlich ihrer Verkehrswege erfolgt daher auf eigene Gefahr. Sör hat 140 Gefahrenpunkte wie schmale Treppenanlagen oder kleine Brücken mit rutschgefährlichem Belag abgesperrt, in deren unmittelbarer Nähe gesicherte Alternativen vorhanden sind.

Räum- und Streupflicht durch Anliegerinnen und Anlieger
Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Stadtgebiet. Selbst wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht Räum- und Streupflicht für den Anlieger entlang seines Grundstücks. Die öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis von 7 bis 20 Uhr, wenn nötig auch mehrmals am Tag, geräumt und gestreut werden. An Kreuzungen muss ein Durchgang bis zum Fahrbahnrand geräumt werden.

Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehwegs so gelagert werden, dass Fußgänger noch ungehindert vorbeigehen können. Notfalls dürfen Schnee und Eis am Fahrbahnrand abgelagert werden. Straßenrinnen, Regeneinlässe und eventuell vorhandene Fahrradwege müssen unbedingt freigehalten werden. Bei der Ablagerung von Schnee müssen Durchgänge angelegt werden, die sich möglichst an abgesenkten Randsteinen befinden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen diese sicher passieren können.

Räum- und Streubreite
Bei öffentlichen Straßen, auf denen keine Gehwege ausgewiesen sind, oder bei Straßen mit nur einseitigem Fußweg muss der Straßenrand als Gehweg freigehalten werden und zwar in folgender Breite: bei Ortsstraßen mit normalem, unbeschränktem Fahrverkehr etwa ein Meter, bei Fußgängerzonen mit beschränktem Fahrverkehr etwa zwei Meter.

An Gehwegen vor Haltestellen des öffentlichen Omnibusverkehrs darf nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze oder in der Gehwegmitte, sondern muss – damit die Fahrgäste den Omnibus auch erreichen können – am Fahrbahnrand für Fußgängerinnen und Fußgänger geräumt und gestreut werden. Schnee und Eis dürfen in diesem Falle nicht zur Fahrbahn hingelagert, sondern müssen an das Haus beziehungsweise zur Grundstückgrenze des Anliegers hingeschoben werden.

Räum- und streupflichtige Anliegerinnen und Anlieger dürfen aus Gründen des Umweltschutzes auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwenden. Dies hat der Nürnberger Stadtrat 1982 einstimmig beschlossen. Es dürfen von Bürgerinnen und Bürgern nur Streumittel verwendet werden, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung haben wie zum Beispiel Sand, Split oder Granulat. Sör bittet die Bürgerinnen und Bürger, Streugut rechtzeitig vor Winterbeginn zu besorgen.

Auch wenn Baumärkte Streusalz vorhalten, darf ein Salzeinsatz durch Anliegerinnen und Anlieger ausschließlich auf Privatgrund eingesetzt werden und sollte auch dort aus ökologischen Gesichtspunkten zurückhaltend dosiert werden. An besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und starken Steigungen kann auf den Einsatz von Streusalz nicht verzichtet werden und ist deshalb zulässig.

Serviceleistungen des Sör und BRK
Die im öffentlichen Raum aufgestellten Streugutkästen stehen nur dem städtischen Winterdienst zur Verfügung. Nur so kann die Stadt die Erfüllung ihrer eigenen gesetzlichen Sicherungsverpflichtungen gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können Streugut in haushaltsüblichen Mengen bei den vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betriebenen Wertstoffhöfen und den Sör-Betriebshöfen in der Großreuther Straße 117 sowie der Donaustraße 90 zu den üblichen Öffnungszeiten erhalten. Sämtliche Informationen rund um die Wertstoffhöfe finden Bürgerinnen und Bürger unter www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/wertstoffhoefe.html.

Schnee- und Eisabfuhr
Für größere Schnee- und Eismengen gibt es öffentliche Lagerflächen im Stadtgebiet. Gegenüber der Einmündung der Flughafenstraße in die Marienbergstraße (nördlich Volkspark Marienberg) und am Parkplatz Westbad sowie am Volksfestplatz Bayernstraße stehen ausgeschilderte Bereiche für Schnee und Eis zur Verfügung.

Einfahrten und Standplätze für Müllbehälter
Damit die Müllabfuhr reibungslos ihre Arbeit verrichten kann, ist es nötig, die Zugänge zu den Standplätzen der Müllgefäße regelmäßig von Schnee zu befreien und eisfrei zu halten. Sollten es städtische Räumfahrzeuge im Einzelfall nicht vermeiden können, Einfahrten und Durchgänge wieder zuzuschieben, werden die Anlieger in solchen Fällen gebeten, die zugeschobenen Durchgänge oder Einfahrten erneut frei zu räumen.

Zuständige öffentliche Stellen
Den Winterdienst im Nürnberger Straßennetz übernehmen der Sör, das Staatliche Bauamt Nürnberg (StBA) sowie die Autobahnmeisterei Fischbach (ABM)

Servicetelefon
Fragen zum Winterdienst beantwortet der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg an seinem Servicetelefon unter 09 11 / 2 31-76 37. Zudem sind weitere Informationen zur Wintersicherung dem Faltblatt „Winterdienst – Sicher durch den Winter“ zu entnehmen. Dieses ist erhältlich an allen Informationsstellen der Stadt Nürnberg sowie im Internet auf der Sör-Homepage. tom

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