Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 62 / 23.01.2019

Antragsfrist für Befreiung von Zweitwohnungssteuer

Die Antragsfrist für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2018 läuft noch bis einschließlich Donnerstag, 31. Januar 2019. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Stadt Nürnberg eingereicht werden muss. Später eingehende Befreiungsanträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Alleine zur Fristwahrung ist ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die zur Befreiung erforderlichen Antragsformulare können per E-Mail unter zweitwohnungssteuer@stadt.nuernberg.de angefordert oder unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de im Internet heruntergeladen werden. Nach Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden.

Für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08, gerne zur Verfügung. jos

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