Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 492 / 13.05.2019

Fischbacher Hauptstraße: Durchgehende Tempo-30-Zone

In der Fischbacher Hauptstraße erweitert die Stadt Nürnberg die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Derzeit bestehen drei Tempo-30-Abschnitte im Abstand von wenigen hundert Metern. Diese werden nun zu einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung zusammengefasst. Die Beschilderung wird am Donnerstag, 16. Mai 2019, in Kraft gesetzt.

Künftig ist der Abschnitt der Fischbacher Hauptstraße zwischen der Bushaltestelle „Am Hartgraben“ im Westen und der Straße Holzstatt im Osten durchgehend und ganztags auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Bisher gab es in der Fischbacher Hauptstraße jeweils eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung an der Fischbacher Schule von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und am Kindergarten der Johanniter von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie eine zeitlich unbefristete Geschwindigkeitsbeschränkung im Kurvenbereich der Einmündung Pellergasse / Tolstoistraße.

Durch die neue durchgehende Tempo-30-Regelung werden der Radverkehr auf der Fischbacher Hauptstraße und das Queren der Fahrbahn außerhalb der Lichtsignalanlagen sicherer. Zudem sollen Unfälle durch Abkommen von der Fahrbahn, wie sie in unregelmäßigen Abständen im Auslauf der Kurve am Amtmannsbrücklein geschahen, verhindert werden. Bauliche Veränderungen, wie etwa die Einrichtung eines durchgehenden Radstreifens, sind in der Fischbacher Hauptstraße leider nicht möglich, weil die bestehende Bebauung keinen Platz zur Verbreiterung des Straßenraums lässt.

„Die erweiterte Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein wichtiger Baustein zur Verkehrssicherheit in der Fischbacher Hauptstraße. Durch ihre präventive Wirkung schützt sie besonders Kinder und Senioren beim Queren der Straße und Radfahrende, die auf der Straße fahren“, so Bürgermeister Christian Vogel. In der Anfangszeit werden Geschwindigkeitsdisplays aufgestellt, um die Beachtung der neuen Geschwindigkeitsbeschränkung zu unterstützen und den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern Rückmeldung über ihr Fahrverhalten zu geben.

Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich kündigte die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung bereits in der Bürgerversammlung in Fischbach am 27. März 2019 an. Er freut sich, damit einem langegehegten Wunsch des Bürgervereins entsprechen zu können. Er erinnert aber auch daran, dass der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung in unregelmäßigen Abständen in der Fischbacher Hauptstraße Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird.

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