Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 523 / 20.05.2019

Informationen zur Europawahl 2019

Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet die neunte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Aufgrund der Zunahme der Wahlberechtigten und der Briefwahl wurden gegenüber den letzten Europawahlen Änderungen an der Wahlbezirkseinteilung vorgenommen. Das Wahlgebiet Nürnberg ist jetzt (wie bei der Landtagswahl 2018) in 375 (Urnen-)Wahlbezirke eingeteilt, dazu kommen 140 Briefwahlbezirke.

Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Die Wahlbenachrichtigung ist ins Wahllokal mitzubringen, außerdem auch ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, da sich Wählerinnen und Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands ausweisen müssen. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht (mehr) hat, aber weiß, dass er im Wählerverzeichnis enthalten ist, oder über einen Wahlschein verfügt, kann unter Vorlage von Pass oder Personalausweis wählen. Das für die eigene Wohnadresse richtige Wahllokal mit dem richtigen Wahlraum findet der Wahlraumfinder unter der Internetadresse www.nuernberg.de/internet/wahlen/wahlraeume.html oder die Auskunft des Wahlamts unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Jede Wählerin und jeder Wähler erhält einen Stimmzettel. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses muss der Stimmzettel in der Wahlkabine gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Ein nicht ausreichend gefalteter Stimmzettel ist vom Wahlvorstand zurückzuweisen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Das Stadtgebiet ist in 375 Wahlbezirke eingeteilt. Zur Auswertung der
Briefwahl werden zusätzlich 140 Briefwahlbezirke gebildet. In diesen
Wahlbezirken sind mindestens je sechs Wahlvorstandsmitglieder,
insgesamt rund 3 100 ehrenamtliche Kräfte, tätig. Außer den
Wahlvorständen sind bei der Stadt 150 Dienstkräfte in der Wahlnacht im
Einsatz.

Barrierefreier Zugang
Von den 375 Wahlbezirken ist bei 138 Wahlbezirken der Wahlraum für
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich. Zu diesen
Wahlräumen werden am Wahltag im jeweiligen Gebäude Hinweisschilder
ausgehängt.

Blinde Wahlberechtigte können selbstständig und ohne Hilfe einer
Vertrauensperson an der Wahl teilnehmen. Dazu müssen sie sich bei den
Blindenvereinen Schablonen besorgen. Zur Orientierung haben die
Stimmzettel oben rechts ein Loch.

Stand der Briefwahlbearbeitung
Bis zum Donnerstabend, 16. Mai 2019, waren rund 72 000 Anträge auf
Briefwahl eingegangen, sie werden jeweils bis zum Abend vollständig
bearbeitet. Für die Europawahl am 25. Mai 2014 ließen sich bis zum
vergleichbaren Zeitpunkt 49 600 Personen, insgesamt dann 55 520
Personen oder 15,9 Prozent der Wahlberechtigten einen Wahlschein
ausstellen. Bisher sind etwa 29 000 Briefwahlanträge auf elektronischem
Weg eingegangen.

Ergebnisermittlung
Am Wahlsonntag werden um 18 Uhr in den 515 Nürnberger Wahlbezirken
und Briefwahlbezirken die Wahlurnen geöffnet und die Stimmen
ausgezählt. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Die Wahlvorstände
sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Entscheidung
unabhängig. Sobald das Ergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, wird es
telefonisch als „Schnellmeldung“ übermittelt. Diese Durchsagen werden an 30 Telefonen entgegengenommen und unmittelbar über Bildschirmterminal in den zentralen Rechner der Stadt eingegeben. Das Wahlamt hofft, das vorläufige Ergebnis der Europawahl 2019 für Nürnberg bis etwa 21 Uhr mitteilen zu können.

Jeder Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis in seinem Wahlbezirk eine Niederschrift an, in der auch die Beschlussfassung über zweifelhafte Stimmzettel und über besondere Vorkommnisse ihren Niederschlag finden. Diese Niederschriften werden zusammen mit einigen anderen Unterlagen noch in der Wahlnacht zum Wahlamt gebracht. Hierfür stehen zehn Annahmeschalter bereit. Die Niederschriften werden hier unverzüglich geprüft und der Datenerfassung zugeleitet. Zugleich findet im Statistischen Amt die Auszählung der 28 Repräsentativbezirke statt.

Das endgültige Ergebnis für Nürnberg – unter Zugrundelegung der Niederschriften der Wahlvorstände ermittelt – wird nach der Beschlussfassung durch den Stadtwahlausschuss am Dienstag, 28. Mai 2019, bekanntgegeben.

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter
Entsprechend dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl haben alle das Recht auf Zutritt zum Wahlraum sowohl während des Wahlvorgangs als auch während der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses. Insofern ist eine Wahlbeobachtung möglich. Der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl darf natürlich nicht gestört werden. Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sollen von den Wahlvorstandsmitgliedern Abstand halten und dürfen die Wahlvorstandsmitglieder auch nicht durch Kommentierungen, Fragen et cetera stören, sich also auch nicht in die Tätigkeit und die Entscheidungen des Wahlvorstands einmischen.

Wahltag-Befragung
Findet durch das Amt für Stadtforschung und Statistik 2019 nicht statt.

Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich in der Schalterhalle am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50.

Außerdem können die Zwischen- und Endergebnisse im Internet unter http://www.wahlen.nuernberg.de abgerufen werden. Hier wird auch eine für mobile Endgeräte optimierte Darstellung angeboten.

Die offiziellen Nürnberger Ergebnisse gibt es wieder live auch auf dem städtischen Twitter-Kanal, https://twitter.com/nuernberg_de, unter dem Hashtag #wahlnbg. Ab 18.20 Uhr gibt es am Sonntag, 26. Mai 2019, auf diesem Weg die wichtigsten aktuellen Zahlen und Nachrichten im Kurzformat direkt von der Präsentation des Wahlamts im Presseclub Nürnberg. let

Informationen des Nürnberger Wahlamts: www.wahlen.nuernberg.de,
Informationen des Landeswahlleiters: www.wahlen.bayern.de,
Informationen des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de.

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