Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 650 / 26.06.2019

Sperrzeitverkürzung für Außenbewirtschaftungen

Anlässlich des Bardentreffens dürfen die Lokale in der Innenstadt ihre Außenbewirtschaftungen Freitag- und Samstagnacht, 26. auf 27. Juli, und Samstag- auf Sonntagnacht, 27. auf 28. Juli 2019, bis 1 Uhr offenhalten. Die Stadt Nürnberg hat hierfür mit Allgemeinverfügung vom 29. Mai 2019 die normale Sperrzeit von 23 Uhr auf 1 Uhr verkürzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt am 25. Juni 2019. Musikdarbietungen oder eine Beschallung auf den Außenbewirtschaftungsflächen sind jedoch nur erlaubt, wenn hierfür eine Erlaubnis in der Gaststättenerlaubnis besteht. Spezielle Sperrzeitfestsetzungen in der Baugenehmigung bleiben hiervon unberührt.

Die Sperrzeitverkürzung gilt nur für Gaststätten, die innerhalb des Stadtmauerrings liegen, da sich die Bühnen ausschließlich in der Innenstadt befinden und die meisten Besucherinnen und Besucher des Bardentreffens auch in der Innenstadt verbleiben.

Am Sonntag gilt die normale Sperrzeit, da in dieser Nacht die Besucher des Bardentreffens eher nach Hause gehen und dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft wegen des folgenden Werktags eine höhere Bedeutung zukommt.

Die Spielzeiten auf den Bühnen des Bardentreffens werden nicht verlängert. Die Imbissstände des Bardentreffens dürfen bis 0.30 Uhr Getränke und Speisen verkaufen, die Gäste können bis 1 Uhr sitzen bleiben und Flaschen, Gläser und Geschirr zurückgeben. Am Trödelmarkt und Lorenzer Platz, auf denen keine Bänke und Tische aufgebaut sind, schließen die Imbissstände um 24 Uhr.

Die Stadt möchte mit der längeren Öffnungsmöglichkeit der Bedeutung des Bardentreffens als eines der größten kostenlosen Musikfestivals in Deutschland und dem Bedürfnis der vielen Besucherinnen und Besuchern Rechnung tragen, das Bardentreffen nach dem Bühnenende um 23 Uhr in der Innenstadt noch gemütlich ausklingen zu lassen. Nachdem bisher schon viele Menschen nach Bühnenende noch die Kneipen und Cafés in der Innenstadt besuchten oder auf den Straßen und Plätzen verweilten, dürfte durch das Offenhalten der Außenbewirtschaftungsflächen bis 1 Uhr keine wesentlich höhere Lärmbelastung in der Innenstadt entstehen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in der „Blauen Nacht“, in der die Außenbewirtschaftungsflächen ebenfalls bis 1 Uhr geöffnet sein dürfen.

Die Sperrzeitverkürzung wurde auch mit dem Bürgerverein Altstadt e.V. und der Polizei besprochen. Gemeinsam wird man die erstmalige Sperrzeitverkürzung in diesem Jahr bewerten, ob sie als dauerhafte Lösung beibehalten werden kann. let

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