Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 713 / 11.07.2019

Referate Umwelt und Sport: Surferwelle ist keine Eventfläche

Die betroffenen Referate Umwelt und Sport der Stadt Nürnberg stellen zur Diskussion klar, dass die genehmigte Anlage an der Pegnitz keine Eventfläche mit massiven Eingriffen in den Naturraum darstellen wird.

Seitens des Referats für Umwelt und Gesundheit wird im Pegnitzraum das Ziel verfolgt, Natur- und Landschaftsschutz mit dem Bedürfnis der Stadtbewohner nach Bewegungs- und Erholungsraum sowie sportlicher Betätigung in Einklang zu bringen. Dazu ist der Talraum in verschiedene Zonen gegliedert – beginnend im Osten mit dem Naturschutzgebiet, an das sich der Obere Wöhrder See als Ökozone und der Untere Wöhrder See als intensiv genutztes Naherholungsgebiet anschließen. Auch im westlichen Talbereich sind im Landschaftsschutzgebiet ruhigere Bereiche und Flächen mit intensiverer Nutzung ausgewiesen. So ergab sich für den Wunsch nach Realisierung einer Surferwelle das Fuchsloch als günstigster Standort. Es handelt sich um eine Sportanlage, die den Freizeitbedürfnissen der Menschen dient, ohne den Charakter des Landschaftsschutzgebiets zu sprengen.

Umweltreferent Dr. Peter Pluschke betont: „Die Landschaftsschutzaspekte wurden bei der Genehmigung transparent und fachlich konsequent beachtet und sind in den umfangreichen Auflagen abgesichert: Mit Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplans und durch Einsatz einer ökologischen Baubegleitung können die Eingriffe in Landschaft und Gewässer minimiert werden – eine umweltverträgliche Umsetzung ist möglich. Mit der durchgeführten speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) wurden die eventuellen Auswirkungen auf die Fauna erfasst. Verpflichtend ist eine Fischaufstiegshilfe einzurichten, in Form eines ‚Borstenfischpasses‘ und dauerhaft eine Mindestwassermenge von 400 Litern pro Sekunde darüber zu leiten. Die Beschickung der Fischaufstiegsanlage hat stets Vorrang vor der Wellenerzeugung. Gegenüber der heutigen Situation verbessert sich damit die aquatische Durchgängigkeit des Gewässers. Als Fahrzeugstellplätze sind zwei Kfz-Stellplätze und drei Fahrradabstellplätze öffentlich-rechtlich gefordert und diese sind nicht versiegelt.“

Insbesondere legen die Verantwortlichen der Stadt Wert auf die Feststellung, dass für das Verfahren neben den vorgeschriebenen Verfahrens-Beteiligungen auch eine Berichterstattung im Umweltausschuss erfolgte. Sogar drei Mal wurde der Stadtrat im Umweltausschuss informiert, am 20. Juli 2016, 10. April 2017 und 5. Oktober 2017. Das Thema war auch wiederholt Gegenstand öffentlicher Berichterstattung.

„Auch die Ausnahmen in der Sportförderung sind nichts Ungewöhnliches. Das ist ein normaler Vorgang, der, wie üblich, der Sportkommission vorgelegt wird. Von einer Intransparenz kann angesichts der ganz im Rahmen aller zeitlichen Vorläufe für die Kommission und der eindeutigen Darstellung der Ausnahmen nicht gesprochen werden. Dieser Weg ist in der Förderrichtlinie in Ziffer 2.3 der Sportförderung der Stadt Nürnberg ausdrücklich vorgesehen und wurde schon öfter genutzt. Klar ist auch, dass durch die letztjährige dauerhafte Verdoppelung der Position im Mittelfristigen Investitionsplan Investitionsförderung für Sportvereine kein anderer Verein einen Nachteil von der Förderung der Welle hat“, sagt Sportbürgermeister Dr. Klemens Gsell.

„Junge und trendige Sportarten brauchen immer eine gewisse Anlaufzeit, in der sie nicht alle strengen Bedingungen der Stadt erfüllen können. Genau dafür haben wir die Ausnahmeregelung in den Richtlinien geschaffen. Der Staat ist in der Richtlinie wesentlich weniger streng, kennt dafür keinerlei Ausnahmen. Für die staatliche Seite ist die grundsätzliche Förderfähigkeit seit der Aufnahme in den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. geklärt. Wir haben uns einvernehmlich enge Richtlinien gegeben, über die wir dann nicht mehr diskutieren und dazu aber ausdrücklich eine Öffnung für unbürokratische Wege vorgesehen. Langjährige Mitglieder der Kommission kennen diese Entscheidung und haben sie noch nie infrage gestellt“, sagt Bürgermeister Dr. Klemens Gsell.

Zum Standort legt sich Dr. Klemens Gsell ebenfalls für den Vorschlag der Umweltverwaltung fest: „Mir ist es aus ökologischen Gründen wesentlich lieber, die Nürnberger Surfer finden eine Sportanlage in der Stadt als eine Lösung weit weg, die nur Verkehr verursacht. Ich sehe es als Aufgabe der Stadt an, wohnortnahe Sportstätten zu fördern.“ let

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