Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 916 / 17.09.2019

Tempo 30 in Buch bleibt

Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt die Entscheidung der Stadt Nürnberg zu Tempo 30 in Buch. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 20. August 2019 die Beschwerde eines Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juni 2018 zurückgewiesen.

Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen, in dem ein Kläger die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt Nürnberg, in den Straßen Wehrenreuthweg und Seeweg in Buch die Tempo-30-Zone zu erweitern sowie in der Straße Am Wegfeld eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde einzurichten, angegriffen hat.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hatte der Klage zunächst stattgegeben, dieses Urteil war jedoch aufgrund der Berufung der Stadt Nürnberg aufgehoben worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juni 2018 damit die Entscheidungen der Stadt Nürnberg bestätigt, am Seeweg und Wehrenreuthweg zur Verkehrsberuhigung sowie Am Wegfeld zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu beschränken.

„Die gute Arbeit des Verkehrsplanungsamts wurde durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt“, freut sich Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. „Die Tempo-30-Zone in den Straßen Am Wegfeld sowie im Wehrenreuthweg und Seeweg bleibt. Letztlich ist die Sicherheit der Kinder und Anwohner wichtiger als ein paar Sekunden Wegezeit, die sich der Durchgangsverkehr durch Buch spart. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen schützen im südlichen Teil Buchs die schwächeren Verkehrsteilnehmer auf Straßen, an denen – wie am Wehrenreuthweg und Seeweg – keine Gehwege bestehen bzw. erleichtern die Querung der Straße Am Wegfeld, an der nur an der Südseite ein schmaler Gehweg besteht. Auch an den Haltestellen ‚Wehrenreuthweg‘ und ‚Seeweg‘ der Buslinie 33 in Fahrtrichtung Fürth Hauptbahnhof bestehen noch keine hinreichend sicheren Aufstellflächen für Fahrgäste.“

„Die Verkehrssicherheit hat für uns höchste Priorität, wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und sorgen dafür, dass Regelungen eingehalten und Verstöße geahndet werden“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung wird deshalb die seit 2015 bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen im Rahmen seiner Einsatzplanung überwachen.

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