Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 920 / 18.09.2019

Einigung beim Frankenschnellweg in Reichweite

Die seit 2016 eifrig geführte Debatte über den möglichen kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs ist auf der erhofften Zielgeraden. Eine Einigung mit dem Bund Naturschutz bei den Verhandlungen um den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs (FSW) ist in einer erkennbaren Reichweite.

Der BN-Landesvorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dem zwischen dem BUND Naturschutz in Bayern e.V. und der Stadt Nürnberg sowie dem Freistaat Bayern ausgehandelten Vergleich zustimmen zu wollen. Darüber hat der BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) Bürgermeister Christian Vogel, der für die Stadt Nürnberg der Verhandlungsführer für dieses Projekt ist, aktuell informiert.

Bürgermeister Vogel lobt diese Entscheidung des BN-Landesvorstands: „Wir sind wieder einen entscheidenden Schritt weiter. Es sieht danach aus, dass wir den langen Abstimmungs- und Verhandlungsprozess mit dem Bund Naturschutz nun erfolgreich abschließen und uns außergerichtlich einigen können. Die Zustimmung des BN-Vorstands als zuständiges Gremium für die Verhandlungsführung ist ein wichtiges und gutes Signal."

Nachdem diese Hürde genommen wurde, steht nun der Mitgliederentscheid der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt aus. Wenn die Kreisgruppenmitglieder und danach der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich ihre Zustimmung zu dem Vergleich gegeben haben, tritt die Einigung mit dem BN ein. Der BN wird nun unverzüglich den Abstimmungsprozess bei seinen Nürnberger Mitgliedern einleiten. Mit dem endgültigen Ergebnis der BN-Befragung wird noch in diesem Jahr, spätestens aber bis 31. Januar 2020 gerechnet.

Gleichzeitig sollen die Gespräche und Verhandlungen mit dem weiteren Kläger in den nächsten Wochen ebenfalls zu einem positiven Abschluss gebracht werden. „Der aktuell geführte Austausch mit dem noch verbliebenen Einzelkläger macht uns hoffnungsfroh, dass letztlich auch hier die Einigung kurzfristig möglich ist. Auch hier wurden die Forderungen und Wünsche im gegenseitigen Einvernehmen geklärt", sagt Christian Vogel.

Bürgermeister Vogel äußert sich wie folgt zur nun gefundenen Einigung: „Die Gespräche in den vergangenen Monaten waren nicht immer einfach, aber von Sachlichkeit und einem guten Miteinander aller Beteiligten geprägt. Auch wenn man sich in der Sache nicht immer gleich einig war, konnte doch am Schluss für alle Punkte ein vertretbarer Kompromiss gefunden werden. Das Vergleichsergebnis ist ein Erfolg. Nicht nur für die Verhandelnden, sondern in erster Linie für die vielen von Stau, Ärger und Emissionen betroffenen Menschen und Anlieger in der Region und insbesondere am Frankenschnellweg."

Auch den Gegnern des Ausbaus müsse klar sein, nur mit dem Ausbau des Frankenschnellwegs sei zum Beispiel eine Lärmreduzierung für die Anlieger möglich. „Nur durch den Ausbau ist eine geplante und von unzähligen Menschen erhoffte Reduzierung der Stausituationen denkbar", so Vogel. „Der Ausbau dient dazu, den vorhanden Verkehr zu bündeln und besser zu lenken. Der gebündelte Verkehr am FSW sorgt dafür, dass weniger Verkehr und weniger Stau auf den Ausweichrouten und damit in den Wohngebieten stattfindet. Der ‚grüne Tunneldeckel‘ verbindet die Stadtteile. Es entsteht mit dem Ausbau ein neuer Stadtteilpark für die Bewohnerinnen und Bewohner. Letztlich darf auch nie vergessen werden: Der Ausbau sorgt für eine erhebliche Verbesserung der Verkehrs- und Anliegersituation, welche nur durch die Unterstützung des Freistaats Bayern in dieser Größenordnung möglich ist. Die Alternative wäre eine Sanierung des FSW ohne eine wirkliche Verbesserung. Diese würde einen dreistelligen Millionenbetrag fordern und wäre von der Stadt alleine zu tragen."

Kann der Rechtsstreit zum Bau des Frankenschnellwegs mit den Klägern im Einigungswege endgültig beendet und das laufende, ergänzende Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden, ist mit einem Baubeginn des Frankenschnellwegs im Sommer 2021 zu rechnen.

Hintergrund sind zum einen die Notwendigkeit EU-weiter Ausschreibungen für die anstehenden Baumaßnahmen, zum anderen die erforderlichen Vorbereitungen und vorbereitenden Arbeiten, die erst starten können, wenn die Klage zurückgenommen wird. let

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