Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1319 / 13.12.2019

Tagung fordert Kampf gegen häusliche Gewalt

Kommunale Aktionspläne zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt auf der Grundlage der Istanbul-Konvention zu entwickeln, ist eine zentrale Forderung der Resolution der Fachtagung „Gewalt kostet!“, die am Mittwoch und Donnerstag, 11. und 12. Dezember 2019, in Nürnberg stattfand. Organisatorinnen waren die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit der neuen Landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Bayern, auch das städtische Frauenbüro ist beteiligt  
 
Die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie von häuslicher Gewalt stand im Mittelpunkt der Fachtagung mit dem Untertitel „Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Individuen, Staat und Gesellschaft“. Insgesamt nahmen mehr als 160 Personen teil –   kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Bayern, Fachkräfte der Freien Wohlfahrtspflege, Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, Polizei und Jugendschutz. Die bayerischen Ministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie Gesundheit und Pflege hatten hochrangige Vertreterinnen geschickt.  
 
Am Eröffnungsabend erläuterte Prof. Susanne Nothhafft von der Stiftungshochschule München die Istanbul-Konvention, den bisher umfassendsten Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Das 2011 von 13 Europarat-Mitgliedsstaaten in Istanbul unterzeichnete Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer sowie zur Täterarbeit. Prof. Susanne Nothhafft hob in ihrem Vortrag hervor, dass die Sicherheit des Kindes und der Frau als vordringliches Kriterium bei Fragen des Umgangsrechts zu berücksichtigen sind. Dies bedeute: kein Kooperationszwang mit gewalttätigem Ex-Partner.  
 
Am zweiten Veranstaltungstag erläuterte Prof. Sylvia Sacco, dass die von ihr berechneten finanziellen Auswirkungen häuslicher Gewalt in Höhe von mindestens 3,8 Milliarden Euro pro Jahr „sogar noch konservativ“ zu bewerten seien. Zudem erläuterten Dr. Claudia Helmreich von der Rechtsmedizin München und Prof. Michael Bohnert von der Rechtsmedizin Würzburg ihre Arbeit auf dem Gebiet gerichtsverwertbarer Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung. Prof. Michael Bohnert betonte, dass bei der ab 1. März 2020 vorgesehenen Kostenübernahme der Spurensicherung durch die Krankenkassen, ohne sofortige Erstattung einer Strafanzeige, seiner Ansicht nach auch die Dokumentation von Verletzungen und Verletzungsfolgen berücksichtigt werden sollten.  
 
Die nach intensiven Diskussionen zum Abschluss der Fachtagung einstimmig verabschiedete Resolution, enthält die klare Aufforderung an die Politik, mit konkreten Schritten und Maßnahmen häusliche und sexualisierte Gewalt entschieden zu bekämpfen.  maj

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