Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 15 / 08.01.2020

Stadt schließt Lücken beim Deutschspracherwerb

Deutschkurse für alle Zugewanderten und von Anfang an: Dieses Ziel verfolgt die Stadt Nürnberg mit einem Pilotprojekt zum Deutschspracherwerb, das nun gestartet ist und vorerst zehn Monate dauern wird. Es ist darauf ausgerichtet, vorhandene Sprachbildungsangebote bei Bedarf zu ergänzen. 
 
Prinzipiell liegt die Zuständigkeit für die Sprachbildung von Neuzugewanderten beim Bund. In der Praxis weist das System jedoch Lücken auf. So haben bestimmte Zuwandergruppen keinen Zugang zu kostenfreien Sprachkursen, zudem führen Gesetzesänderungen immer wieder zu veränderten Zugangsvoraussetzungen. Oft fehlen Zugewanderten auch nur ausreichende Informationen, um einen für sie passenden Kurs zu finden. Mit ihrem Pilotvorhaben will die Stadt die Beratung intensivieren und Lücken im bestehenden System der Sprachbildung für Erwachsene schließen.  
 
Beratung und Zugang zum städtischen Kursangebot erhalten die Menschen über die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)-Beratung. Sofern andere Möglichkeiten ausscheiden, bekommen sie hier die Berechtigung zur Teilnahme an einem städtisch finanzierten Sprachkurs, den das Bildungszentrum sowie die Noris-Arbeit gGmbH durchführen. Die Öffnungszeiten der ZAM-Beratung in der Marienstraße 6, 1.Stock, sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13 bis 15 Uhr. Telefonisch ist sie erreichbar unter 09 11 / 2 31-3 92 15. Die ZAM-Beratung ist neben Fragen zur Sprachbildung auch Anlaufstelle für alle Fragen im Kontext von Flucht, Migration und Integration.

Personen, die berechtigt sind, einen Nürnberg-Pass zu erhalten und die keinen Zugang zu Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben, können an städtisch finanzierten Sprachkursen teilnehmen. Das sind beispielsweise Asylbewerberinnen und -bewerber, die nach dem 1. August 2019 eingereist sind und aufgrund ihres Herkunftslands eine sogenannte unklare Bleibeperspektive haben, wie dies zum Beispiel für den Iran oder Äthiopien gilt. Personen, die Zugang zu einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs des Bundes haben, können wie bisher direkt von den Beratungsdiensten der Wohlfahrtsverbände beraten und an Sprachkursträger verwiesen werden.  
 
Mit dem Programm, für das die Stadt Nürnberg 130 000 Euro bereitstellt, will die Kommune auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Beratungsdiensten und der Vielzahl von Anbietern niedrigschwelliger Sprachkurse befördern. Hierfür wird das städtische Bildungsbüro Netzwerk- und Informationsveranstaltungen durchführen. Im Oktober wird das Bildungsbüro dem Stadtrat eine Evaluation des Pilotprojekts mit Empfehlungen für eine Weiterentwicklung vorlegen.    alf 
 

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