Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 128 / 07.02.2020

Schwerpunktaktion gegen rücksichtsloses Parken

„Falsches, rücksichtsloses Parken kann Menschenleben gefährden. Genau deshalb wollen wir als Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung – wie in den vergangenen Jahren – auch heuer wieder mit Plakaten informieren und auch eine Schwerpunktaktion durchführen, bei der wir gegen rücksichtsloses Parken vorgehen“, sagt Bürgermeister Christian Vogel. „Auch wenn es eine erkennbare Verbesserung gibt, sind wir leider noch lange nicht am Ziel.“ 
 
Oft entscheiden über Leben und Tod nur wenige Sekunden – Sekunden, die auf dem Anfahrtsweg der Retter verloren gehen. Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr verlieren wertvolle Zeit, wenn in zweiter Reihe geparkt wird, Falschparker enge Kreuzungen unpassierbar machen, Feuerwehrzufahrten und Sperrflächen zugestellt sind. 
 
Vogel: „Den Autofahrern muss klar sein, dass Falschparken gravierende Folgen haben kann. Deshalb soll diese Aktion für die möglichen Gefahren sensibilisieren. Ab Montag, 10. Februar 2020, hängen im Stadtgebiet wieder Plakate, die auf die bösen Folgen des Falschparkens hinweisen.“ Plakate können aber nur sensibilisieren, handeln muss jeder selbst. 
 
Im vergangenen Jahr ließ die Polizei in Nürnberg 355 Autos im sogenannten beschleunigten Verfahren abschleppen, weil sie Rettungswege blockierten. Die Fallzahl hat im Laufe des letzten Jahres abgenommen, was Vogel gemeinsam mit der Polizei verhalten optimistisch stimmt.  
 
Bei einem Brand im Bleiweißviertel Ende Januar, bei dem eine Frau ums Leben kam, hatten falschparkende Autos den Rettungskräften den Weg erschwert. Obschon festgestellt wurde, dass die Frau auch bei schnellerem Eintreffen aufgrund des Brandes verstorben wäre, muss, so Vogel, rücksichtsloses Verhalten streng geahndet werden. „Denn jede Minute kann Leben retten. Das ist und bleibt unser Anliegen.“ 
 
Die wichtigste Botschaft ist und bleibt: Egal zu welcher Tages- und Nachtzeit, es muss auf einen freien Rettungsweg geachtet werden. 
 
Gemeinsam mit der Polizei wird der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung daher auch zukünftig Schwerpunktaktionen hierzu durchführen. Das Abschleppen von Fahrzeugen obliegt dabei weiterhin der Entscheidungsbefugnis der Polizei, wobei grundsätzlich bei der Entscheidung immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss, so eine höchstrichterliche Bestimmung. 

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