Nr. 250 / 05.03.2020
Die Stadt Nürnberg hat die für den 21. März 2020 angemeldete Versammlung „Für Deutsche Kultur in Deutschland“ am Germanischen Nationalmuseum verboten. Das Ordnungsamt sieht eine hinreichend begründete Gefahr, dass es bei der Versammlung zu Äußerungen kommt, die den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen oder die Personen öffentlich unterstützen, die wegen solcher Äußerungen verurteilt worden sind.
Die Gefahrenprognose wird darauf gestützt, dass der Anmelder und Leiter der Versammlung, der stellvertretende Versammlungsleiter und von ihm angegebene Redner in den vergangenen zwei Jahren mehrfach öffentlich, im Internet und auf Versammlungen den Holocaust selber verharmlost oder bestritten haben, Personen unterstützt haben, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen, mit solchen Personen gemeinsam bei Versammlungen aufgetreten sind sowie Meinungsfreiheit und die Freilassung von wegen Volksverhetzung verurteilten Personen gefordert haben, unter anderem auf Versammlungen am 17. August 2018 und 23. März 2019 in Dresden und am 30. Juni 2018 in Nürnberg.
Bei der Versammlung am 30. Juni 2018 in Nürnberg unter dem Motto „Freiheit für alle politischen Gefangenen – Abschaffung des § 130 StGB“ ist der Anmelder als Redner aufgetreten. Bei der Versammlung gab es eine volksverhetzende Äußerung einer Rednerin. Ein Redner zeigte den Hitlergruß. Beide Taten führten zwischenzeitlich mit anderen ähnlichen Straftaten zusammen zu
Verurteilungen durch das Amtsgericht Hof beziehungsweise das Landgericht München II. Der Versammlungsanmelder und der stellvertretende Versammlungsleiter wurden auch selber bereits wegen volksverhetzender Äußerungen verurteilt.
Die Gefahrenprognose wird durch ein Video unterstrichen, das beide Personen am 13. Januar 2020 vor dem Germanischen Nationalmuseum, in der Straße der Menschenrechte und am Mahnmal am Platz der Opfer des Faschismus aufgenommen haben. Darin machen sie die hebräische Inschrift im Eingangstor zur Straße der Menschenrechte „Du darfst nicht töten“ verächtlich. An der Säule für die Meinungsfreiheit äußern sie mit Bezug auf Verurteilungen von Personen wegen Volksverhetzung, dass diesen keine Meinungsfreiheit zugestanden wird. sz
Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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