Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 312 / 20.03.2020

Briefwahlunterlagen werden versandt

Gegenwärtig werden, wie vom bayerischen Ministerpräsidenten festgelegt, die Briefwahlunterlagen an alle Nürnberger Wahlberechtigten für die Oberbürgermeister-Stichwahl versendet. Wahlberechtigt ist nur, wer schon bei der Erstwahl wahlberechtigt war.

Diese Unterlagen bestehen aus:

  •  dem Wahlschein, der zur Teilnahme an der Wahl berechtigt und auf dem die Wahlberechtigten unterschreiben müssen, dass er oder sie den Stimmzettel selbst angekreuzt hat,
  •  dem Stimmzettel für die Stichwahl zwischen dem Bewerber Marcus König von der CSU und dem Bewerber Thorsten Brehm von der SPD, auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber angekreuzt werden,
  •  einem Stimmzettelumschlag, in den der angekreuzte Stimmzettel eingelegt und der dann zugeklebt werden muss,
  •  einem roten Wahlbrief-Umschlag (für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag) mit der Anschrift des Wahlamts,
  •  einem Merkblatt für die Briefwahl, aus dem entnommen werden kann, wie die Briefwahl auszuführen ist.

Die Wahlberechtigten können die für sie bestimmten Unterlagen wie beschrieben ausfüllen und den roten Wahlbrief-Umschlag in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Dies sollte möglichst schnell geschehen, da der Wahlbrief am Wahlwochenende von der Post zugestellt sein muss. Er wird ohne Frankierung dem Wahlamt übermittelt.

Der rote Wahlbrief kann aber auch noch bis Sonntag, 29. März 2020, bis 18 Uhr in den Briefkasten des Wahlamts, Unschlittplatz 7a, eingeworfen werden.

Das Wahlamt weist noch einmal darauf hin, dass auch bei der Briefwahl Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben dürfen. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig. Eine Hilfeleistung bei Wahlberechtigten, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert sind, ist auf technische Hilfe beschränkt. let

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