Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 319 / 24.03.2020

Hinweise zur Oberbürgermeister-Stichwahl

Am Sonntag, 15. März 2020, fanden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Nürnberg waren eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister und 70 Stadtratsmitglieder für sechs Jahre zu wählen.
 
Oberbürgermeisterwahl
Nachdem bei der Wahl am 15. März 2020 kein Kandidat und keine Kandidatin über die Hälfte der gültigen Stimmen erreichte, findet am Sonntag, 29. März 2020, eine Stichwahl statt.
 
Diese Stichwahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Jede und jeder Wahlberechtigte erhält dazu einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen ohne Antrag zugesendet.
 
Briefwahlunterlagen
Die zugesendeten Unterlagen bestehen aus: 

  • dem Wahlschein, der zur Teilnahme an der Wahl berechtigt und auf dem die Wahlberechtigten unterschreiben müssen, dass er oder sie den Stimmzettel selbst angekreuzt hat,
  • dem Stimmzettel für die Stichwahl zwischen dem Bewerber Marcus König von der CSU und dem Bewerber Thorsten Brehm von der SPD, auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber angekreuzt werden, 
  • einem Stimmzettelumschlag, in den der angekreuzte Stimmzettel eingelegt und der dann zugeklebt werden muss,
  • einem roten Wahlbrief-Umschlag (für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag) mit der Anschrift des Wahlamts,
  • einem Merkblatt für die Briefwahl, aus dem entnommen werden kann, wie die Briefwahl auszuführen ist. 

Die Wahlberechtigten können die für sie bestimmten Unterlagen wie beschrieben ausfüllen und den roten Wahlbrief-Umschlag in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Dies sollte möglichst schnell geschehen, da der Wahlbrief am Wahlwochenende von der Post zugestellt sein muss. Er wird ohne Frankierung dem Wahlamt übermittelt.
 
Wer als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter bis Donnerstag, 26. März 2020, noch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich bei der Hotline 09 11 / 2 31-33 50 melden.
 
Wie wird die Stimme vergeben?
Auf dem Stimmzettel darf nur einer der beiden Kandidaten angekreuzt werden.
 
Das Wahlamt weist noch einmal darauf hin, dass auch bei der Briefwahl Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben dürfen. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig. Eine Hilfeleistung bei Wahlberechtigten, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert sind, ist auf technische Hilfe beschränkt.
 
Wohin mit dem Wahlbrief?
Wenn der rote Wahlbrief in einen gelben Briefkasten der Post eingeworfen wird, wird er von der Deutschen Post befördert, ohne dass der Umschlag frankiert sein muss. Wer befürchtet, dass der Wahlbrief das Wahlamt auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig erreicht, kann den Wahlbrief auch in den Rathausbriefkasten Fünferplatz 2 oder in den Briefkasten des Wahlamts Unschlittplatz 7a einwerfen. Die Stadt Nürnberg wird darüberhinaus die Möglichkeit schaffen, den Wahlbrief auch in den Briefkästen weiterer städtischer Gebäude einstecken zu können.

Wie findet die Auszählung der Briefwahl statt?
Für die Auszählung der Briefwahl wurden 375 Briefwahlvorstände gebildet. Darunter sind 65 Briefwahlvorstände, die in Klassenzimmern der Bertolt-Brecht-Schule auszählen. 310 Briefwahlvorstände zählen in einer Reihe von Schulräumen aus, die bisher als Urnenwahllokale genutzt wurden. So ist gewährleistet, dass sich in jedem Raum nur ein Wahlvorstand aufhält.  
 
Der Briefwahlvorstand beginnt am Sonntag, 29. März 2020, um 14 Uhr mit den Vorbereitungen und mit dem Öffnen der roten Wahlbriefe. Aus den roten Wahlbriefen wird der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag entnommen. Wenn der Wahlschein gültig und die eidesstattliche Erklärung darauf unterschrieben ist, wird der Stimmzettelumschlag in die versiegelte Urne geworfen. Um 18 Uhr wird die Urne geöffnet und die Stimmzettelumschläge werden gezählt. Dann werden auch die Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmzettel entnommen. Je nach angebrachter Kennzeichnung werden die Stimmzettel auf Stapel gelegt und dann gezählt. Das Ergebnis der Zählung wird per telefonischer Schnellmeldung an das Wahlamt weitergegeben. Dort werden die Ergebnisse der Briefwahlvorstände zusammengezählt und so das Ergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl ausgerechnet.    let

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