Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 320 / 24.03.2020

Hundesteuer wird fällig

Die jährliche Hundesteuer für das Jahr 2020 wird satzungsgemäß zum 1. April 2020 zur Zahlung fällig. Alle Zahlungspflichtigen, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag zugunsten des Kassen- und Steueramts erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung
 
IBAN DE33760501010001008434, BIC SSKNDE77XXX
 
zu überweisen.
 
Der Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich; dieser gilt auch für folgende Jahre. Für das Jahr 2020 werden, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, keine neuen Bescheide zugesandt, und es erfolgt auch keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
 
Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter im Internet unter http://www.nuernberg.de/internet/referat2/hundesteuer.html oder beim Kassen- und Steueramt unter Telefon 09 11 / 2 31-31 08.
 
Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-85 50. Die telefonische Erreichbarkeit ist jedoch derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus nur eingeschränkt gegeben.    tom

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