Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 361 / 03.04.2020

Baumfällungen im Stadtgebiet

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) beseitigen Totholz in St. Johannis, St. Sebald, Eibach, Gleißhammer, Schoppershof, Gibitzenhof, Gärten hinter der Veste, Schniegling und Erlenstegen. Sie fällen von Montag bis Freitag, 6. bis 10. April 2020, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Bäume.
 
Im Stadtteil St. Johannis werden am Palmplatz im Bereich des Kinderspielplatzes zwei Kirschen mit Stammdurchmessern von je 25 Zentimetern gefällt. Sie wurden durch Pilze so stark geschädigt, dass sie am Absterben und nicht mehr verkehrssicher sind. Die Bäume können aufgrund des ungünstigen Standorts im Schatten des umliegenden Baumbestands nicht ersetzt werden.
 
Im Stadtteil St. Sebald muss im Bereich des Kinderspielplatzes am Treibberg eine Buche mit einem Stammdurchmesser von 23 Zentimetern entfernt werden, da diese am Absterben und nicht mehr verkehrssicher ist. Der Baum kann aufgrund des ungünstigen Standorts im Schattenwurf der Nachbarbäume nicht ersetzt werden.
 
Im Stadtteil Eibach müssen im Kinderhort am Hopfengartenweg zwei Kiefern mit einem Stammdurchmesser von 30 und zwölf Zentimetern entfernt werden. Sie sind abgestorben und nicht mehr verkehrssicher. Aufgrund der ungünstigen Standorte an der Straße und der Spielfläche sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
Im Stadtteil Gleißhammer müssen auf dem Spielplatz an der Bestelmeyerstraße eine Robinie mit einem Stammdurchmesser von  
60 Zentimetern und ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von zwölf Zentimetern entfernt werden. Bei der Robinie ist die Standsicherheit aufgrund eines massiven Stammrisses nicht mehr gegeben und der Bergahorn ist so weit abgestorben, dass er nicht mehr verkehrssicher ist. Aufgrund der ungünstigen Standorts im Kronenbereich anderer Bäume sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
Im Stadtteil Schoppershof wird an der Hintermeyerstraße ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von 21 Zentimetern entfernt. Der Baum ist bereits abgestorben, eine Ersatzpflanzung kann durchgeführt werden.
 
Im Stadtteil Gibitzenhof müssen am Schuckertplatz ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von 26 Zentimetern und ein Spitzahorn mit einem Stammdurchmesser von 20 Zentimetern entfernt werden. Die Bäume sind abgestorben und nicht mehr verkehrssicher. Eine Nachpflanzung kann erfolgen.
 
Im Stadtteil Gärten hinter der Veste müssen im Kinderhort an der Grünewaldstraße ein Holunder mit einem Stammdurchmesser von 29 Zentimetern und ein Feldahorn mit einem Stammdurchmesser von 24 Zentimetern entfernt werden. Die Bäume sind am Absterben und nicht mehr verkehrssicher. Aufgrund der ungünstigen Standorte im Schattenwurf anderer Bäume sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
Ebenfalls im Stadtteil Gärten hinter der Veste werden auf dem Kinderspielplatz an der Inneren Kobergerstraße eine Linde mit einem Stammdurchmesser von 18 Zentimetern, eine Hainbuche mit einem Stammdurchmesser von 13 Zentimetern, ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von 27 Zentimetern, ein Spitzahorn mit einem Stammdurchmesser von acht Zentimetern und eine Eiche mit einem Stammdurchmesser von 71 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind so weit abgestorben, dass sie nicht mehr verkehrssicher sind. Aufgrund der ungünstigen Standorte, nahe an den benachbarten Bäumen, sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
Im Stadtteil Schniegling müssen an der Schule an der Holsteiner Straße eine Robinie mit einem Stammdurchmesser von 26 Zentimetern und ein
 
 
Spitzahorn mit einem Stammdurchmesser von 46 Zentimetern entfernt werden. Die Bäume sind am Absterben und nicht mehr verkehrssicher. Aufgrund der ungünstigen Standorte im Schattenwurf anderer Bäume sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
Im Stadtteil Erlenstegen müssen an der Schule an der Grimmstraße vier Fichten mit Stammdurchmessern von 25 bis 45 Zentimetern entfernt werden. Die Bäume sind abgestorben und nicht mehr verkehrssicher. Aufgrund der ungünstigen Standorte im Schattenwurf anderer Bäume sind keine Nachpflanzungen geplant.
 
An den von Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen betroffenen Straßen und Parkplätzen werden mindestens 72 Stunden vor den Arbeiten Halteverbotsschilder aufgestellt. Sör bittet darum, die Halteverbote zu beachten, damit die ausführenden Firmen ihre Arbeit wie vorgesehen erledigen können.
 
Die Bestandspflegemaßnahmen in den Nürnberger Grünflächen und Parkanlagen wurden bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September erfolgen aufgrund der Vogelbrutzeit nur noch unumgängliche Eingriffe, die der Verkehrssicherung dienen. Die Fällung von Gefahrbäumen ist das ganze Jahr über möglich.    let

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