Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 414 / 22.04.2020

Coronavirus: Mund-Nasen-Schutz bei Behördengängen

Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass ab kommendem Montag, 27. April 2020, analog zur Maskenpflicht in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen auch bei Behördengängen in den Dienststellen der Nürnberger Stadtverwaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dafür kann eine Alltagsmaske (auch Community-Maske genannt) verwendet werden oder auch ein Schal oder Tuch, der oder das Mund und Nase abdeckt. Dies dient sowohl dem eigenen Schutz als auch dem der städtischen Beschäftigten. Zusätzlich gilt weiterhin, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die üblichen Hygieneregeln – Husten oder Niesen in die Armbeuge, häufiges Händewaschen – sind zu beachten. Die von der bayerischen Staatsregierung angeordnete Maskenpflicht gilt für Personen ab dem siebten Lebensjahr.    alf

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de