Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 510 / 14.05.2020

Versammlungen in der Innenstadt

Am vergangenen Samstag, 9. Mai 2020, fanden im Bereich der Lorenzkirche mehrere genehmigte Versammlungen statt, bei denen es zu zahlreichen Verstößen gegen die Beschränkungen der Stadt Nürnberg sowie infektionsrechtliche Vorschriften kam.
 
Dazu Oberbürgermeister Marcus König: „Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind in unserer freiheitlichen Demokratie ein hohes Gut. Zahlreiche Gruppierungen verschiedener Art hatten sich aber am vergangenen Samstag ohne vorherige Anmeldung und ohne die für die Versammlung geltenden Beschränkungen einzuhalten hieran zum Teil sehr aggressiv beteiligt. Dies stellt eine massive Infektionsgefahr nicht nur für Versammlungsteilnehmer und Passanten, sondern in der Folge auch für die Allgemeinheit dar. Eine solche Missachtung von bestehendem Recht und des Infektionsschutzes kann nicht hingenommen werden und ist auch von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.“
 
Versammlungen können auch außerhalb der derzeitigen Infektionsschutzregeln beschränkt oder ganz verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Die mögliche Ansteckung von Unbeteiligten stellt solch eine Gefährdung dar.
 
Für kommenden Samstag, 16. Mai, sind wieder mehrere Versammlungen in der Innenstadt angemeldet, darunter auch Versammlungen ähnlich wie in der vergangenen Woche. Die Stadt Nürnberg hat diese in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken und in Kooperationsgesprächen einvernehmlich mit den Anmeldern an Örtlichkeiten außerhalb der Innenstadt verlegt um so zu gewährleisten, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Versammlungsdauer wurde jeweils auf eine Stunde begrenzt.
 
Die Polizei wird die Einhaltung der angeordneten rechtlichen Beschränkungen bei den Versammlungen überwachen und bei nicht angemeldeten Versammlungen oder unzulässigen Ansammlungen konsequent einschreiten.
 
Stadt und Polizei werden die Entwicklung in den kommenden Tagen genau beobachten und danach die Erkenntnisse in die rechtliche Bewertung weiterer Versammlungsanmeldungen einfließen lassen.   alf

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