Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 608 / 17.06.2020

Stadtrat beschließt 365-Euro-Jahresticket

Die Stadt Nürnberg will und wird den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) weiter stärken und ausbauen. Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 17. Juni 2020, einstimmig beschlossen, dass spätestens am 1. Januar 2023 ein 365-Euro-Jahresticket im Stadtgebiet Nürnberg eingeführt wird. Bereits ab 1. Januar 2021 wird für Inhaberinnen und Inhaber des „Nürnberg-Passes“ ein Monatsticket ohne Ausschlusszeit für 15 Euro pro Monat in der Tarifstufe A angeboten werden.

Die Stadt Nürnberg sieht in der Einführung eines 365-Euro-Tickets im Nürnberger Stadtgebiet einen sinnvollen Nutzen. Entscheidend ist aber auch, mit diesem Preisanreiz einen Mehrwert für die zahlreichen Pendlerbeziehungen zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Die Stadt Nürnberg sieht deshalb das Erfordernis, ein solches Ticket über das Stadtgebiet Nürnberg hinaus in einem größeren regionalen Umgriff, mindestens aber im Geltungsbereich der Tarifstufe A – diese umfasst Nürnberg, Fürth sowie Teile des Landkreises Fürth (Oberasbach, Stein, Zirndorf) – einzuführen.

Weiterhin wurde beschlossen: Die Stadt Nürnberg verzichtet im Bereich der Tarifstufe A in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf eine tarifliche Anpassung im ÖPNV. Hierzu ist die Mitwirkung der Partner in der Tarifzone TS A (Stadt Fürth, Landkreis Fürth) wünschenswert.

Die Stadt Nürnberg fordert die Aufgabenträger im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) auf, sich ebenfalls diesem Verzicht anzuschließen, verhindert aber im Bedarfsfall keine erforderlichen Gremienbeschlüsse für Bereiche außerhalb von Nürnberg.

Ziel ist es, bis zur Einführung des 365-Euro-Tickets die Städteachse Nürnberg-Erlangen-Fürth-Schwabach ebenfalls für eine Einführung zu gewinnen. Gleichzeitig soll das ab August 2020 eingeführte verbundweit geltende 365-Euro-Jahresticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zusätzlich auch in einer Monatsvariante angeboten werden. Dazu werden unverzüglich weitere Gespräche mit dem Freistaat sowie den benachbarten Kommunen geführt.

Der Bund und der Freistaat Bayern werden aufgefordert, sich an der Finanzierung angemessen zu beteiligen. let

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