Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 882 / 10.09.2020

Schulturnhallen – Vereinssport – Pausenhöfe

106 Sporthallen sind in der Verwaltung der Stadt Nürnberg. Der Geschäftsbereich Schule und Sport hat nun nochmalig alle vorhandenen Hallen auf hygienische Voraussetzungen und die Tauglichkeit für die Vereinssportnutzung geprüft. Als Ergebnis wurden 60 Hallen mit Lüftungsanlagen, 33 Hallen rein mit Fensterlüftungen und 13 Hallen ohne Möglichkeit einer Lüftung definiert. Anhand dieser Gegebenheiten hat die Stadt Nürnberg ein Hallenöffnungskonzept erarbeitet, das in der kommenden Woche abgestimmt werden soll. Soweit es das Infektionsgeschehen zulässt, werden die entsprechenden Sporthallen ab Montag, 21. September 2020, für den Vereinssport freigegeben. Dies ist so mit der Sportfamilie abgestimmt. Entsprechende Meldungen hat der SportService der Stadt Nürnberg bereits an die Vereine verschickt.

Seit dem Schulbeginn musste als erste Priorität der Schulbetrieb inklusive den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen umgesetzt werden. Diese sind erst in der letzten Ferienwoche bekanntgegeben geworden, da sie vom Corona-Geschehen abhängig sind. „Das oberste Ziel muss sein: Schutz der Personen, egal welcher Nutzer, von einer Schulliegenschaft darf keine Gefährdung ausgehen“, sagt Cornelia Trinkl, Schul- und Sportreferentin der Stadt Nürnberg, „gleichzeitig möchten wir möglichst schnell viele Sportangebote wieder ermöglichen, daran arbeiten wir mit Hochdruck.“

Die Entstehungsjahre der 106 Sporthallen in der Verwaltung der Stadt Nürnberg reichen von 1890 bis 2019. Entsprechend der verschiedenen Bauweisen sind auch die Sporthallen mit unterschiedlichen Ausstattungen und Größen erbaut. Das hat zur Folge, dass nicht alle Hallen mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet sind, teilweise können Hallen nur mittels Fensteröffnungen gelüftet werden. Die Vorgaben der Staatsregierung sind: „Zwischen den Gruppen ist…die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann…“.

Die genauen Hygienebestimmungen für Sport seitens des Ministeriums stehen noch aus. Das entsprechende Hygienekonzept muss entsprechend der Vorgaben des Ministeriums geändert und ergänzt werden, sobald dieses vorliegt.

Des Weiteren stellt die Anforderung an die Reinigung der Hallen nach jeder Nutzung ein sehr großes Problem für die Reinigungsfirmen dar. Es kann auf Grund von Kapazitäten bei den entsprechenden Reinigungsfirmen eine mehrfache Reinigung pro Tag und sieben Tage die Woche derzeit nicht gewährleistet werden. Darüber, ob die Sporthallen, die über keine Lüftungsanlage verfügen seitens der Stadt geöffnet werden, steht die Entscheidung noch aus.

Für die Zeit der Sommerferien wurden 18 städtische Sporthallen nach sorgfältiger Prüfung und schnellstmöglicher Erstellung von Hygienemaßnahmen für die Vereine geöffnet. Diese Genehmigung wurde bis zum Schulbeginn erteilt.

Nutzung der Pausenhöfe
Die Pausenhöfe der allgemeinbildenden Schulen sind entsprechend eines Stadtratsbeschlusses nach der Schulnutzung flächendeckend der Öffentlichkeit als Schulspielhof gewidmet. Dementsprechend können alle Bürgerinnen und Bürger nach Schulschluss den Pausenhof nutzen. Eine Freigabe der Pausenhöfe für Vereinsnutzungen würde eine Schließung der Pausenhöfe für die Öffentlichkeit entgegen dem Stadtratsbeschluss erforderlich machen.    let

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