Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 885 / 11.09.2020

Corona-Maßnahmenpaket wird verlängert

Aufgrund der guten Erfahrungen und zum Schutz der Bevölkerung vor Corona-Infektionen wird das Verkaufsverbot von To-Go-Getränken am Tiergärtnertorplatz bis Sonntag, 4. Oktober 2020, verlängert. Auch das mit den Wirten am Köpfleinsberg abgesprochene Maßnahmenpaket hat sich bewährt, es bleibt zunächst unbefristet bestehen. Darauf haben sich Stadt und Polizei nach Rücksprache mit den Gastronomen verständigt.  
 
Damit ist am Tiergärtnertorplatz der Verkauf von To-Go-Getränken weiter von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 20 bis 5 Uhr verboten. Am Köpfleinsberg organisieren die Gastronomen jeweils freitags und samstags von 18 bis 24 Uhr Barrieren und einen Sicherheitsdienst. Der stellt Folgendes sicher: Beobachtung der Menschenmenge auf dem jeweiligen Platz und der Abstände der Gäste untereinander; Hinweis auf die Abstandsregeln und deren Kontrolle auf den Außenschankflächen (§ 13 Abs. 4 BayInfSMV), auf dem Platz und in seinem unmittelbaren Umfeld von rund 25 Metern (§ 2 6. BayInfSMV); Herstellen der Abstände zwischen den Personen, wenn diese nicht eingehalten werden; Abweisung von Personen, wenn auf Grund der dichten Ansammlung der Menschen die Abstände nicht mehr eingehalten werden (können).
 
Gemäß Beschluss des bayerischen Kabinetts dürfen Bars und Kneipen ab 19. September 2020 wieder öffnen. Dort gelten die gleichen Vorgaben wie in Speisewirtschaften, einschließlich des Tanzverbots. Ergänzend muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen und sich jede Person einzeln registrieren, zudem ist nur Hintergrundmusik erlaubt. Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis der SiebenTages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.    maj

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