Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 955 / 28.09.2020

Neue Informationsbroschüre „Ungewollt schwanger?“

Pünktlich zum internationalen „Safe Abortion Day“ am heutigen Montag, 28. September 2020, ist die neue Informationsbroschüre „Ungewollt schwanger? §218 – Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“ der Frauenbeauftragten der Stadt Nürnberg erschienen. Die Publikation ist digital unter www.frauenbeauftragte.nuernberg.de (unter Broschüren) erhältlich oder kann per E-Mail an fb@stadt.nuernberg.de bestellt werden.

Das neue Faltblatt informiert über die rechtlichen Voraussetzungen und notwendigen Schritte für einen Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB). Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland an sich strafbar und bleibt nur unter bestimmten Beratungsregeln straffrei. Der Paragraf 218 StGB ist am 1. Oktober 1995 in Kraft getreten; für Bayern gelten seit 1. September 1996 die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes.

Darüber hinaus gibt die Broschüre einen Überblick über Hilfsangebote in Schwangerschaftskonfliktsituationen sowie über Unterstützungsangebote bei vertraulicher oder anonymer Geburt. Außerdem beinhaltet sie eine Auflistung staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Nürnberg, die Beratungsbescheinigungen ausstellen, sowie weiterer Anlaufstellen.

Das Faltblatt soll als Wegweiser Frauen den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern. Diese Forderung findet sich auch im Motto „Egal wo. Egal wer. Egal warum: Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung!“ des diesjährigen „Safe Abortion Days“, der weltweit jährlich am 28. September stattfindet.    maj

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