Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 977 / 02.10.2020

Neue Tempo-30-Zone in der Roonstraße

Die Stadt Nürnberg setzt neue Regelungen zur Verkehrsberuhigung um: Die Roonstraße zwischen Fürther Straße und Deutschherrnstraße ist jetzt in die Tempo-30-Zone einbezogen worden. Dazu wurden Markierungen geändert und neue Schilder aufgebaut.
 
„Bisher gab es in der Roonstraße im Umfeld der Reutersbrunnen Grundschule eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung. Aufgrund der von Wohn- und Büronutzung geprägten Bebauung sowie des damit verbundenen Fußgängeraufkommens an der Roonstraße kann jetzt durch die Tempo-30-Zone eine dauerhafte Verkehrsberuhigung erfolgen“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. Nachdem die Roonstraße keine Hauptverkehrsstraßen ist, wird die Vorfahrtsregelung in der Roonstraße zugunsten von „rechts vor links“ aufgehoben.
 
Die Stadt Nürnberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger die aktuellen und gegebenenfalls geänderten Verkehrsregeln zu beachten.   maj

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