Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1083 / 28.10.2020

Stellungnahme zur Berichterstattung über die Klage des VCD gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs

Nürnbergs Bürgermeister Christian Vogel, zugleich Erster Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör), nimmt Stellung zur Berichterstattung über die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in den Online-Portalen des Nürnberger Presse-Verlags sowie des Bayerischen Rundfunks vom Dienstag, 27. Oktober 2020:

„Der VCD hat sich bereits in mehreren Interviews zu seiner Klagebegründung gegen das ergänzende Planfeststellungsverfahren geäußert und methodische Fehler beim Verkehrsgutachten moniert. Die Klagebegründung liegt der Stadt Nürnberg noch nicht vor. Diese Klage bezieht sich auf den aktuellen Planergänzungs- und Planänderungsbeschluss von 2020. Hierin wurden durch die Regierung von Mittelfranken die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sowie die sich geänderten Planungsinhalte wie zum Beispiel die tiefe Tunnelgradiente und die zusätzliche Aufweitung der Bahnbrücke Rothenburger Straße geprüft und in einer Gesamtabwägung als zulässig beschieden.

Die vom VCD über die Medien verbreiteten Aussagen bezüglich möglicher Planungsfehler und falscher Gutachten werden wir umgehend bewerten, sobald uns die Klagebegründung vorliegt. Die von der Stadt beauftragten Fachbüros haben auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ihre jeweiligen Expertisen erstellt. Auch wenn dem VCD diese Vorgaben nicht gefallen, so muss man diese als gesetzlich gegebene Grundlage akzeptieren und entsprechend danach handeln.

Wenn die Klagebegründung dann endlich vorliegt, werden wir uns sehr schnell mit den Gutachtern zusammensetzen, Punkt für Punkt der Begründung bewerten und eine Stellungnahme für das Gericht anfertigen.

Die formale Einigung mit dem Bund Naturschutz liegt ja bereits vor. Nun müssen noch die Mitglieder bei der anstehenden Befragung zustimmen. Sollte auch diese Hürde genommen werden, bleibt nur noch Prof. Dr. Harald Wilde als Kläger gegen den rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 übrig. Wenn es so bleibt, dass Prof. Wilde seine Klage nicht zurückzieht, muss das derzeit ruhende Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für eine erforderliche Entscheidung der Richter wiederaufgenommen werden.

Die Stadt Nürnberg hat nach einem intensiven Planungsprozess und langwierigen Verhandlung mit dem Bund Naturschutz eine pragmatische und zukunftsfähige Lösung für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs gefunden. Ich hoffe, dass diese positive Lösung, für die es bei den Menschen in Nürnberg und in der Metropolregion eine nach wie vor sehr große Zustimmung gibt, nun endlich umgesetzt werden kann.“

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