Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1098 / 31.10.2020

Corona: Neue Maßnahmen ab 2. November

Die zwischen Bund und den Ländern vereinbarten neuen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus treten ab Montag, 2. November 2020, in Kraft und gelten bis zum 30. November. Sie werden vom Freistaat Bayern in der neuen 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8.BayIfSMV) festgelegt und gelten damit auch für die Stadt Nürnberg. Die Verordnung und ihre Maßnahmen gelten unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg, gültigab Montag, 2. November 2020 um 0 Uhr, benennt mit Blick auf Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot die stark frequentierten öffentlichen Plätze.

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein „absolut nötiges Minimum“zu reduzieren. Daher wird es neben Kontaktbeschränkungen auch Veranstaltungsverbote sowie die Schließung von kulturellen Einrichtungen, Bädern oder des Tiergartens geben. Gottesdienste und Demonstrationen sind weiter möglich. Auch Schulen, Kitas, Horte und Krippen sollen geöffnet bleiben.

Folgende Maßnahmen gelten ab dem Montag, 2. November, 2020:

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich ist nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands möglich und auf maximal zehn Personen beschränkt.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Geschlossen werden nahezu alle städtischen Kultureinrichtungen wie Staatsoper und Staatstheater, Museen, Meistersingerhalle, Planetarium, die Einrichtungen im unstKulturQuartier mit Tafelhalle, Filmhaus, Kunsthaus, Kunsthalle, Kunstvilla, Offene Werkstätten Künstlerhaus und Artothek sowie die städtischen Kulturläden. Auch die Kinos bleiben geschlossen. Die Bäder und Saunen müssen ebenso schließen wie der Nürnberger Tiergarten. Messen und Kongresse dürfen in diesem Zeitraum nicht stattfinden. Untersagt sind auch Stadt- und Gästeführungen.
Geöffnet bleiben jedoch die Stadtbibliothek (alle Standorte, auch in der Villa Leon), das Stadtarchiv, die Musikschule in der Kulturwerkstatt Auf AEG und der Standort Ziegenstraße, der Werkbund sowie die Kultur Information im KunstKulturQuartier. Die Kurse des Bildungszentrums (BZ) finden statt – mit Ausnahme von Kursen in den Schulen Johannes-Scharrer-Gymnasium, Merianschule (FöZ), Mittelschule Hummelsteiner Weg und Sigena-Gymnasium.

Spielplätze
Die Spielplätze unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Dort dürfen aber keine Ansammlungen von Personen stattfinden.

Wochenmärkte
Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter haben und keine größeren Besucherströme anziehen, sowie Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte sind mit einem entsprechenden Schutz und Hygienekonzept erlaubt.

Dienstleistungsbetriebe Körperpflege und Gesundheit
Friseursalons dürfen unter den bestehenden Hygieneauflagen weiterarbeiten. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Kosmetikstudios, Fitnesseinrichtungen, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht öffnen.

Schulen und Kitas
Oberste Ziel von Bund, Länder und Kommunen ist es, Schulen, Kitas, Horte und Krippen offen zu halten. Auch Universitäten dürfen weiterforschen und lehren.

Städtische Dienststellen
Die Stadt Nürnberg ist mit ihren Dienststellen weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da.

Gottesdienste und Demonstrationen
Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind unter Einhaltung der Hygienekonzepte zulässig.
Demonstrationen sind weiter möglich. Ab 200 Personen ist in der Regel eine Maskenpflicht anzuordnen.

Groß- und Einzelhandel
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Einhaltung der Hygienevorgaben geöffnet. Pro zehn Quadratmeter darf sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde aufhalten.

Veranstaltungen
Es dürfen in dem Zeitraum keine weiteren Veranstaltungen stattfinden (zum Beispiel solche, die der Unterhaltung dienen).

Sport
Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Publikum stattfinden.
Amateursport ist in dem Zeittraum nicht möglich. Wer privat Sport treiben möchte, darf dies allein oder mit einer weiteren Person sowie Angehörigen des eigenen Hausstands.

Gastronomie
Gastronomiebetriebe und Kneipen werden geschlossen. Möglich ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen dürfen öffnen. Bars, Clubs, Diskotheken werden beziehungsweise bleiben geschlossen. Spielhallen und Wettannahmestellen sind ebenfalls ab 2. November zu.

Private Reisen
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen sowie auf Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das bezieht sich auch auf Reisen im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Beherbergungsbetriebe dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen, keine Touristen.

Maskenpflicht und Alkohol
Die Vorgaben für die Maskenpflicht sowie die entsprechenden Zonen in Nürnberg gelten weiterhin. Das Alkoholkonsumverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen oder sonstigen Verkaufsstellen sowie für Lieferdienste gilt ab Montag, 2. November 2020, wieder ab 22 Uhr bis 6 Uhr. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. fra

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