Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1197 / 27.11.2020

Corona: Distanzunterricht in weiterführenden Schulen

Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen in Nürnberg und der neuen Vorgaben der Staatsregierung für Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern werden die weiterführenden Schulen — anders als zunächst gemeldet nun inklusive der Mittelschulen – ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die Klassen teilen und die Schüler-Gruppen im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht beziehungsweise Hybridunterricht unterrichten.

Diese Regelung wurde vom städtischen Referat für Schule und Sport in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt und den Ministerialbeauftragten der Regierung von Mittelfranken getroffen. Mit Ausnahme der Grund- und Förderschulen muss nach den neuen Maßnahmen in allen anderen allgemeinbildenden Schularten ab einschließlich der 8. Jahrgangsstufe (ohne Abschlussklassen und Qualifikationsphase — Jahrgangsstufe 11 und 12 — an den Gymnasien) ein Mindestabstand auch zwischen Schülerinnen und Schülern im Unterricht bestehen. Da dies in vielen Schulen nicht eingehalten werden kann, ist dort ein Einstieg in den Wechselunterricht notwendig.

„Wir wissen, dass wir den Schulfamilien bereits seit März enorme Kraftanstrengungen abverlangen. Die Notwendigkeit, das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat sich auf alle Bereiche unseres Lebens ausgewirkt. Dabei ist jeder Tag, an dem unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Schule gehen können, ein bedeutsamer Tag. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen wie bisher so viel Unterricht wie möglich umsetzbar machen“, betonen Nürnbergs Referentin für Schule und Sport, Cornelia Trinkl, und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm in einem Brief an die Schulfamilien in Nürnberg.

Die jeweilige Organisation des Unterrichts (Wechselrhythmus, Dauerpräsenz für ausgewählte Jahrgangsstufen etc.) ab dem 1. Dezember kann von jeder Schule individuell festgelegt werden. Für abweichende Regelungen müssen die Schulen Rücksprache mit dem zuständigen Schulamt halten. An den beruflichen Schulen wurden bereits detaillierte Konzepte, die einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ermöglichen, ausgearbeitet.

Maskenpflicht

Die Schülerinnen und Schüler aller Schularten müssen auch während des Unterrichts weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Schülerbeförderung

Selbst wenn nun aufgrund des Wechselunterrichts weniger Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr nutzen, bittet das Schulreferat erneut die Schulen, eine Staffelung des Unterrichtsbeginns zu prüfen. Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, die Verkehrsmittel entsprechend gestaffelt zu nutzen.

Schnelltests

Das Schulreferat steht bei der Einführung der angekündigten Antigen-Schnelltests in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Die Regelungen, kündigt Referentin Cornelia Trinkl an, werden in der nächsten Woche mit den Schulen abgestimmt.

„Bei allen Entscheidungen steht das Wohl der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler an oberster Stelle. Im Bewusstsein dieser Verantwortung bin ich zuversichtlich, dass wir die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam meistern“, sagt die Schulreferentin. fra

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