Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1230 / 08.12.2020

Kulturhauptstadt 2025: Nürnberg an transparenter Auseinandersetzung interessiert

Im Zuge von Presseenthüllungen ist das Vergabeverfahren zur Kulturhauptstadt Europas 2025 mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert worden. Im Interesse einer transparenten Auseinandersetzung adressiert die Stadt an die Kulturstiftung der Länder die Bitte um eine Stellungnahme.
 
Die Stadt Nürnberg hat sich dem Wettbewerb um den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt 2025 wie alle Mitbewerberstädte mit großem Engagement gestellt und unter gewissenhafter Beachtung der Regularien, Kriterien und Vorgaben den Bewerbungsprozess zusammen mit Kulturschaffenden und interessierter Öffentlichkeit partizipativ gestaltet. Auch wenn Nürnberg mit Entscheidung vom 28. Oktober 2020 nicht den Titel erhielt, haben die Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Region sowie die gesamte Kulturlandschaft in jedem Falle von dem Bewerbungsprozess profitiert.
 
Am 4. Dezember 2020 erschien in der Süddeutschen Zeitung der Artikel „Auf die Freundschaft“. Dieser hat eine Reihe von Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Entscheidungsprocedere aufgeworfen. Die Ausführungen des SZ-Artikels lassen die Ausdeutung des die Jury-Entscheidung begründenden Jury-Reports in völlig neuem Licht erscheinen und geben Raum für Rückschlüsse in Zusammenhängen jenseits inhaltlicher Parameter.
 
Die Stadt Nürnberg trägt eine hohe Verantwortung für die Verwendung öffentlicher Gelder. Der Einsatz von Kommunal- und Landesmitteln für den Ecoc-Prozess konnte bislang guten Gewissens vertreten werden. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise nicht unangreifbaren Entscheidungsfindung wäre der Einsatz erheblicher Ressourcen völlig inadäquat.  Im Interesse der Stadt liegt ebenfalls die Herstellung von Transparenz bezüglich des Besetzungsverfahrens der Jury.
 
Die Beantwortung der Frage nach Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Jurorinnen und Juroren ist angesichts der Tatsache, dass Personen in Personalunion als Juror und Projektbeiträger im Bewerbungsbuch des Titelträgers vertreten sind, von besonderer Bedeutung. Dies gilt ebenfalls für die Frage nach der Umsetzung etwaiger Kontrollmechanismen zur Reduzierung von Compliance-Risiken.
 
Mit Blick auf den Ruf der Idee „Europäische Kulturhauptstadt“ sowie das öffentliche Ansehen des gesamten Verfahrens adressiert die Stadt Nürnberg die mit der Organisation betrauten Kulturstiftung der Länder um eine diesbezügliche Stellungnahme. Eine transparente Auseinandersetzung mit den im Raum stehenden Vorwürfen im Sinne der Bedeutung des gesamten Wettbewerbs für die Kulturlandschaft der Bundesrepublik ist unumgänglich.     fra
 
 

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