Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 18 / 13.01.2021

Corona-Krise: Datenübermittlung des Gesundheitsamts

Auch bis zum heutigen Mittwoch, 13. Januar 2021, bestehen die Übermittlungsprobleme des Nürnberger Gesundheitsamts an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), und in der Folge an das Robert Koch-Institut (RKI) noch fort. Auch andere Kommunen und Landkreise, die ebenfalls die Datenbank Äskulab nutzen, haben Probleme mit der Datenweitergabe. Der Software-Dienstleister ist nach wie vor mit der dringenden Fehlerbehebung beauftragt.

Zu Fragen, die städtischerseits beantwortet werden können, hat das Gesundheitsamt Antworten zusammengestellt:

Wie gelangen die vom Nürnberger Gesundheitsamt ermittelten Daten an das RKI und welche Verarbeitungsschritte erfolgen an den Schnittstellen?
Die Labore melden derzeit positive Befunde digital über DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, seit Januar 2021 Pflicht) in die Meldesoftware Äskulab, die von vielen Gesundheitsämtern genutzt wird. Seit dem Wechsel auf DEMIS kommen unterdurchschnittlich wenige Befunde über die neue Schnittstelle bei den Gesundheitsämtern an. Die Daten, die von DEMIS in Äskulab gehen, werden verifiziert und als Fall-Meldungen an das LGL weitergeleitet. Hier ist jedoch durch den Wechsel auf DEMIS eine Schnittstellenproblematik entstanden und die durch DEMIS übermittelten Daten können zurzeit nicht an das LGL weiter gemeldet werden, ohne dass sie durch die Softwarefirma Unisoft (Äskulab) in einem separaten Arbeitsschritt bearbeitet werden. Eine neue Äskulab-Version ist für Ende dieser Woche anvisiert. Ein Teil der Befunde wird aktuell durch die Labore noch mittels Faxen übermittelt, die händisch in Äskulab eingegeben werden. Diese Eingabe ist im Gesundheitsamt Nürnberg tagesaktuell.

Können Daten nicht manuell gemeldet werden? Was verhindert eine Nachmeldung über einen anderen Kanal?
Der Meldeweg über die Datenbank an das LGL und von dort an das RKI ist bayernweit einheitlich festgelegt und erfolgt verschlüsselt. Eine manuelle Meldung an das LGL ist nicht möglich, weil es nicht um die Meldung einer Zahl (Menge) geht, sondern um die Bereitstellung der kompletten Einzelfälle (jeder Fall hat mehre Spalten, unter anderem eine anonyme aber einmalige ID-Nummer, die Doppelungen verhindern soll) – manuell sind diese Werte nicht zu übermitteln.

Haben auch andere Gebietskörperschaften mit der von Nürnberg verwendeten Datenbank Äskulab die gleichen Probleme?
Ja. Auch andere, die diese Software verwenden, haben Probleme – zum Beispiel München Land.

Wie kann es sein, dass jetzt aktuelle Zahlen wieder fehlerfrei übermittelt werden, aber die Zahlen von Freitag und Samstag vergangener Woche nicht übermittelt werden können?
Die Daten werden aktuell noch nicht fehlerfrei übermittelt, sondern nur teilweise – so der Kenntnisstand des Gesundheitsamts. Ob eine Übermittlung funktioniert hat, wird für das Gesundheitsamt erst am nachfolgenden Tag ersichtlich, wenn das LGL beziehungsweise das RKI ihre Zahlen veröffentlichen. (Das Gesundheitsamt meldet am Tag X bis 12 Uhr, das LGL am Folgetag nachmittags, RKI an diesem Folgetag um null Uhr.)

An welchen Wochentagen finden im Gesundheitsamt Kontaktnachverfolgungen und weitere Arbeitsschritte im Zusammenhang mit Corona statt?
Seit Weihnachten 2020 gibt es an sieben Tagen in der Woche Kontaktnachverfolgung.

Von welcher 7-Tage-Inzidenz geht das Gesundheitsamt derzeit aus?
Wären alle Fälle korrekt gemeldet, läge die Stadt Nürnberg nach Einschätzung des Gesundheitsamts über einem Wert von 200.

Warum kann Nürnberg die 15-Kilometer-Regelung nicht einfach selbst erlassen, wenn man davon ausgeht, dass die Inzidenz über 200 liegt?
Rechtlich wirksam für die 15-Kilometer-Regelung sind einzig und allein die Zahlen, die das RKI täglich veröffentlicht. So steht es in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Danach gilt: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern wohnen, sind dann touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür erstmalig maßgeblich ist nach Vorgabe des bayerischen Innenministeriums der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) um 0.00 Uhr für den nachfolgenden Tag. Landkreise oder kreisfreie Städte,die zu diesem Zeitpunkt nach RKI den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, fallen darunter. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde.

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