Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 48 / 22.01.2021

Tragepflicht für FFP2-Masken auf Wertstoffhöfen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) weist darauf hin, dass auch auf den städtischen Wertstoffhöfen bei Anlieferungen FFP2-Masken getragen werden müssen. Dies gilt analog den aktuellen Regelungen für Märkte. Um Staus und größere Menschenmengen vor und auf den Wertstoffhöfen zu vermeiden, bittet der ASN dringend darum, die Wertstoffhöfe derzeit nur für nicht vermeidbare Anlieferungen wie zum Beispiel Umzüge oder Wohnungsauflösungen anzufahren. tom

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