Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 63 / 27.01.2021

Corona: Erleichterungen bei Sondernutzungsgebühren

Auf Vorschlag des Wirtschaftsreferats hat am heutigen Mittwoch, 27. Januar 2021, der Ältestenrat des Nürnberger Stadtrats, der als Ferienausschuss tagte, die coronabedingten Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen verlängert. So werden die im Frühjahr 2020 eingeführten Ermäßigungen für Einzelhandel, Verkaufsstände und Schaustellergewerbe bis 30. Juni 2021 fortgeführt. Bei Warenausstellungsvorrichtungen im Einzelhandel wird zum Beispiel nur der halbe Gebührensatz berechnet. Bereits im Herbst 2020 wurde beschlossen, dass die Außenbestuhlungsflächen in der Gastronomie bis 30. Juni gebührenfrei bleiben.

Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: „Angesichts des Lockdowns führen wir die im Frühjahr 2020 eingeführten Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren bis 30. Juni 2021 fort. Auf diese Weise unterstützen wir als Stadt im Rahmen unserer Möglichkeiten die von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftszweige.“

Die Gebührenermäßigungen werden vom Liegenschaftsamt automatisch umgesetzt. Die betroffenen Unternehmen brauchen daher nichts zu veranlassen. Ferner werden für diejenigen Tage, an denen ein Geschäft coronabedingt geschlossen und damit die Sondernutzung nicht ausgeübt hat, keine Sondernutzungsgebühren berechnet. Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas bittet in diesem Fall die betroffenen Unternehmen, sich an das Liegenschaftsamt zu wenden: „Wir werden taggenau abrechnen und etwaige vorausbezahlte Gebühren selbstverständlich zurückerstatten.“ Auch Stundungen sind im Einzelfall möglich.

Die Abteilung Sondernutzungen im Liegenschaftsamt ist erreichbar per E-Mail an: la4@stadt.nuernberg.de sowie unter Telefon 09 11/2 31-83 52 oder -22 29. tom

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