Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 141 / 22.02.2021

Wohngeld und Wohnungsvermittlung online beantragen

Die Stadt Nürnberg baut ihr digitales Angebot weiter aus: Anträge auf Vermittlung einer geförderten Wohnung (Wohnberechtigungsschein) oder Wohngeld können ab sofort online unter www.sozialamt.nuernberg.de in der Rubrik Wohngeld und Wohnungsvermittlung eingereicht werden. Nürnberg ist eine von mehreren Städten und Gemeinden in Bayern, die in einer Testphase die bayernweit geplanten Online-Anträge erprobt.
 
Die Online-Anträge sind nutzerfreundlich, übersichtlich sowie einfach und klar formuliert. Dazu liefern Hilfetexte entsprechende Erklärungen. Nutzerinnen und Nutzer geben ihre Daten online ein und laden die nötigen Nachweise hoch. Anschließend wird der fertige Antrag digital an das Sozialamt übermittelt. Am Ende können Nutzerinnen und Nutzer dem Sozialamt mitteilen, wie sie den Antragsprozess fanden, und so mithelfen, das Angebot noch bedienungs- und nutzerfreundlicher zu gestalten und weiterzuentwickeln.
 
Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann auch weiterhin auf herkömmliche Weise über die entsprechenden Formulare Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Es werden beide Möglichkeiten nebeneinander angeboten.
 
„Wichtig ist mir, zu betonen, dass wir trotz der neuen digitalen Möglichkeiten auch weiterhin Ansprechpartner vor Ort sind. Mit unseren Online-Angeboten haben wir jetzt einen weiteren Zugangsweg für eine digitalaffine Zielgruppe geschaffen und können zudem in der jetzigen Ausnahmesituation die Kontakte weiter reduzieren. Gleichzeitig bieten wir unsere Beratungsangebote für all diejenigen, die den persönlichen Kontakt bevorzugen“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales.
 
Das Sozialamt bittet aufgrund der angespannten Lage durch die Corona-Pandemie derzeit darum, auf persönliche Vorsprachen wo möglich zu verzichten und bei Bedarf zunächst telefonisch Kontakt mit dem Sozialamt aufzunehmen, damit Kontakte weiter reduziert werden. Im Regelfall können alle Angelegenheiten online, schriftlich per E-Mail oder Brief sowie telefonisch geklärt werden. Zudem ist eine formlose Antragstellung auf Wohngeld zur Fristwahrung derzeit telefonisch möglich.
 
Für allgemeine telefonische Auskünfte sind die Wohnungsvermittlung unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-21 95 und die Wohngeldbehörde unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-72 38 erreichbar. Weitergehende Informationen und persönliche Ansprechpartner und -partnerinnen finden sich auf der Homepage des Sozialamts www.sozialamt.nuernberg.de.

 

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