Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 143 / 22.02.2021

Corona: Rückkehr zu Distanzunterricht und zur Notbetreuung in Kitas

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch-Instituts (RKI) ist in Nürnberg wieder über 100 gestiegen (Aktuell: 101). Das hat Konsequenzen für den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen und führt wieder zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
 
Schulen
Ab Dienstag, 23. Februar 2021, kehren die Grundschulen, Förderschulen sowie die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen vorerst zum Distanzunterricht zurück. „Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen und sie ist folgenreich für die Kinder, Eltern sowie für die Lehrerinnen und Lehrer. Dessen sind wir uns bewusst. Aber die Gesundheit aller Beteiligten liegt uns sehr am Herzen und geht vor“, erläutert Oberbürgermeister Marcus König die einmütige Entscheidung der Führungsgruppe Katastrophenschutz, in der die Stadtspitze und zahlreiche Fachleute vertreten sind.
 
„Uns geht es darum, eine dritte Welle so gut es geht zu vermeiden“, betont Schulreferentin Cornelia Trinkl. „Die Situation wird jeden Tag neu bewertet. Gegen Ende der Woche werden wir entscheiden, wie es nächste Woche weitergeht.“
 
Die Entscheidung, so König, soll eine gewisse Planbarkeit für die Schulfamilie sicherstellen. Noch in der vergangenen Woche habe die Entwicklung der Inzidenz-Werte anders ausgesehen. „Wir hatten am vergangenen Donnerstag – im Lichte der da noch fallenden Entwicklung der Infektionszahlen und nach Einschätzung unseres Gesundheitsamts – beschlossen, dass die Grundschulen und Förderschulen ab dieser Woche wieder in den Wechselunterricht gehen können und in den Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder möglich ist.“ Leider hätten sich seitdem die Zahlen anders entwickelt.
 
„Die Werte steigen wieder an, auch wenn die Infektionslage in Nürnberg weiterhin sehr diffus ist“, erläutert Gesundheitsreferentin Britta Walthelm. Sie begründet diese Entwicklung vor allem auch mit der schnellen Zunahme der deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen, die mittlerweile über 20 Prozent der neuen Corona-Fälle ausmachen.
 
Auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Real- und der Mittelschulen sind im Distanzunterricht. Weiter im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht befinden sich nach Aussage von Schulreferentin Cornelia Trinkl die Schülerinnen und Schüler der Q 12 an Gymnasien, an den beruflichen Schulen die Schülerinnen und Schüler mit Abschlussprüfungen vor Ostern sowie die 12. und 13. Klassen der Fachoberschulen (FOS) und Beruflichen Oberschulen (BOS).
 
Trinkl verweist auf die erweiterten Testkapazitäten im Schnelltestzentrum beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) in der Nunnenbeckstraße 47. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen haben seit heute, Montag, 22. Februar, die Möglichkeit, sich dort freiwillig und kostenlos mittels eines Antigen-Tests auf Covid-19 testen zu lassen. Daneben soll es mit Hilfe von Ärztinnen und Ärzten ein dezentrales Testangebot an der jeweiligen Schule geben, gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Auch für das Personal in den Kindertageseinrichtungen sollen dezentrale Testmöglichkeiten aufgebaut werden, beispielsweise in Kooperation mit den Schulstandorten.
 
Kinderbetreuung
Nach nur einem Tag im eingeschränkten Regelbetrieb müssen die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ab dem 23. Februar wieder zur Notbetreuung zurückkehren. „Es ist sehr bitter, dass wir nach nur einem Tag zurück zur Notbetreuung müssen. Viele Kinder, Eltern und Fachkräfte hatten sich auf die Rückkehr der Kinder in die Kita gefreut. Aber die Zahlen in Nürnberg erlauben dies leider nicht, Infektions-  und Gesundheitsschutz geben deshalb im Moment einen sehr vorsichtigen Kurs vor“, bedauert Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales, die Entwicklung.
 
Es gelten somit wieder die bekannten Regelungen der letzten Wochen. Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen: 

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, und
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Elisabeth Ries appelliert weiterhin an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Eltern sollten sich zudem regelmäßig bei ihrer Kita beziehungsweise Tagespflegeperson über den weiteren Verlauf und über die aktuell geltenden Regelungen des Hygieneplans informieren.
 
Wieder Ausgangssperre
Mit dem 7-Tage-Inzidenzwert über 100 gilt nach den Vorgaben in der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch wieder eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Erst wenn der Wert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt, wird die Ausgangssperre wieder aufgehoben.
 
Oberbürgermeister Marcus König appelliert noch einmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte zu vermeiden. „Halten wir uns weiter an die Regeln, sonst sind wir schneller in der dritten Welle als wir reagieren können und brauchen uns über die von allen gewünschten Öffnungsstrategien keine Gedanken zu machen.“     fra
 

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