Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 164 / 26.02.2021

Überschwemmungsgebiet Wetzendorfer Landgraben

Das Umweltamt wird das Überschwemmungsgebiet Wetzendorfer Landgraben vorläufig sichern. Die vorläufige Sicherung ist Grundlage für weitere Entscheidungen der Stadt Nürnberg über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung.
 
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat inzwischen das Überschwemmungsgebiet des Wetzendorfer Landgrabens in Nürnberg ermittelt und kartiert. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich in den Ortsteilen Großreuth h. d. Veste, Kleinreuth h. d. Veste, Thon, Wetzendorf und Schniegling. Bei der Ermittlung und Dokumentation handelt es sich um eine von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung.
 
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung, um Schäden zu vermeiden ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Bemessungshochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser).
 
Mit der Bekanntmachung vom 3. März 2021 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg wird das Umweltamt das Überschwemmungsgebiet Wetzendorfer Landgraben vorläufig sichern. Eine vorläufige Sicherung ist mit Rechtswirkungen verbunden. Hierzu verweist das Umweltamt auf den Text der Bekanntmachung, einschließlich Lageplan, unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html.    let

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