Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 433 / 07.05.2021

Neuregelungen für Schulen und Kitas

Aus dem Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 4. Mai 2021 ergeben sich auch für die Nürnberger Schulen neue Regelungen. Damit soll künftig mehr Präsenzbetrieb möglich werden.

In den Grundschulen greift erstmals ab Montag, 10. Mai 2021, folgende Regelung: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 165 findet für alle Jahrgangsstufen Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Steigt der Inzidenzwert über 165, gilt Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand nur für die Jahrgangsstufe 4, während die Jahrgangsstufen 1 bis 3 im Distanzunterricht sind. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 50 findet für alle Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht statt.

In den Förderschulen gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 bis 165 Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht. Alle übrigen Jahrgangsstufen sind im Distanzunterricht. Nach den Pfingstferien ist für alle Klassenstufen bei einem Inzidenzwert bis 165 Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht vorgesehen.

An den weiterführenden Schulen bleiben die aktuellen Regelungen bis zu den Pfingstferien bestehen. Ab Montag, 7. Juni 2021, haben bei einer Inzidenz bis zu 165 alle Jahrgangsstufen Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Steigt der Inzidenzwert über 165, gilt diese Regelung nur für Abschlussklassen einschließlich der 11. Klassen an Gymnasien und Fachoberschulen. Die übrigen Jahrgangsstufen haben Distanzunterricht.

Neu ist zudem, dass es auch während der laufenden Woche zu Änderungen kommen kann, vom Distanzunterricht in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit sechstägigem Vorlauf, vom Wechsel- oder Präsenzunterricht in den Distanzunterricht mit viertägigem Vorlauf. Aktuelle Informationen für den Unterricht erhalten Eltern von der jeweiligen Schule. Die Stadt wird daher auch nicht mehr wie bisher an jedem Freitag über die Regelungen der kommenden Woche informieren.

Die Kindertageseinrichtungen in Nürnberg befinden sich aktuell in der Notbetreuung. Die Auslastung liegt im Durchschnitt bei rund 35 Prozent, je nach Standort kann aber die Besuchsquote auch deutlich darüber liegen. Ab der kommenden Woche sind für die Kinderhorte Änderungen möglich.

Da Schulkinder regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden, dürfen Grundschulkinder analog zur Regelung im Schulbetrieb ihren Hort, ihre altersgeöffnete Kindertageseinrichtung oder ihre Kindertagespflegestelle ab Montag, 10. Mai 2021, regulär besuchen, solange sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter dem Wert von 165 bewegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. Erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gelten für Grundschulkinder die bereits bekannten Regelungen zur Notbetreuung. Sollten die Kinderhorte von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb wechseln dürfen, werden die Familien kurzfristig von ihrer Einrichtung vorab informiert.

In den Pfingstferien können Grundschulkinder demnach auch die Ferientagesbetreuung nach den Regelungen zum (eingeschränkten) Regelbetrieb regulär besuchen, sofern der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 165 liegt.

Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, gilt die Regelung zur Notbetreuung ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort. Zur Erklärung: Für Nicht-Schulkinder gibt es noch keine Möglichkeit zur regelmäßigen, nicht-invasiven Testung. Es gibt verschiedene Projekte zu alternativen, innovativen Testmethoden, diese müssen allerdings erst noch ausreichend erprobt und zugelassen werden.

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