Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 529 / 04.06.2021

Schul- und Kitabetrieb nach den Pfingstferien

Die aktuelle positive Entwicklung der Infektionszahlen in Nürnberg erlaubt im Schulbereich folgende Öffnungsschritte ab dem Montag, 7. Juni 2021:

Es gilt Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten. Weiterhin ist für eine Teilnahme an den Präsenzphasen des Unterrichts ein negativer Corona-Test notwendig. Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird, oder durch einen PCR- (maximal 48 Stunden alt) oder POC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Ab Montag, 7. Juni 2021, ist außerdem für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.

Wie der Unterricht vor Ort jeweils organisiert wird, wird von der einzelnen Schule bekannt gegeben.

Kitabetrieb und Kindertagespflege
Die Kindertageseinrichtungen befinden sich ab Montag, 7. Juni, weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, dass alle Kinder ihre Kita und ihre Tagespflegeeinrichtung wieder besuchen können, bei Schulkindern auch unabhängig davon, ob sie am jeweiligen Tag Präsenzunterricht haben. Die Kinder müssen jedoch in festen Gruppen betreut werden und es gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Schutzvorgaben.

Damit die Kitas sich personell und organisatorisch gut auf die Kinder vorbereiten können, werden die Eltern gebeten – sollten ihre Kinder in den Pfingstferien ihre Kita nicht besucht haben –, den geplanten Zeitpunkt des ersten Besuchs der Einrichtung vorab mitzuteilen.

Ab Montag, 7. Juni, stellt der Freistaat Bayern nun auch für Kindergärten und Kinderkrippen sowie für die Tagespflege kostenlose Selbsttests für nicht eingeschulte Kinder zur Verfügung. Damit wird das sichere Miteinander auch in der vorschulischen Betreuung und in der Tagespflege deutlich gestärkt. Die Familien werden über das freiwillige Angebot zu Beginn der neuen Woche über die Kindertageseinrichtungen oder die Tagespflegepersonen durch einen Elternbrief informiert. Anhand eines von der Einrichtung oder der Tagespflege ausgestellten Berechtigungsscheins können die Familien für fünf Wochen Testkits in einer Apotheke beziehen.

Empfohlen wird ein zweifacher Test pro Woche, die Testung wird von den Eltern zuhause durchgeführt. Für die nicht eingeschulten Kinder ist die Testung freiwillig und nicht Voraussetzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Tagespflegestelle. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, müssen die Familien sich umgehend absondern und eine PCR-Testung veranlassen. Die Träger, die Einrichtungen und die Tagespflegepersonen appellieren an die Eltern, das Testangebot in Anspruch zu nehmen.

Für die Betreuung in Kinderhorten und für die Mittagsbetreuung gilt weiterhin die Testpflicht für Kinder. alf/boe

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