Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 545 / 09.06.2021

Inzidenz unter 50: Lockerungen in verschiedenen Bereichen

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Nürnberg lag bis zum Dienstag, 8. Juni 2021, an fünf Tagen hintereinander unter einem Wert von 50. Dies ermöglicht nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Lockerungen im Stadtgebiet ab Donnerstag, 10. Juni 2021.

Oberbürgermeister Marcus König sagt: „Die Inzidenzen entwickeln sich in die richtige Richtung – tendenziell nach unten. Das ermöglicht weitere Lockerungen und wieder ein Stück mehr Normalität: Mehr Schule, mehr Kultur, mehr Handel, mehr Gastronomie. Man sieht es draußen, dass wieder mehr Menschen unterwegs sind, dass wieder mehr Leben in die Stadt kommt. Wichtig bleibt, dass wir uns an die Hygiene- und Abstandsregeln halten.“

In Nürnberg besteht weiterhin ein stadtweites Verkaufsverbot von offenen alkoholischen Getränken „To go“ und ein Alkoholkonsumverbot an bestimmten Örtlichkeiten, die die Stadt festsetzt. Betroffen sind der Köpfleinsberg, der Tiergärtnertorplatz und der Kornmarkt, jedoch nicht gastronomische Außenflächen wie Biergärten oder Terrassen. Details und die genauen Örtlichkeiten ergaben sich aus der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg unter www.nuernberg.de (https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/amtsblatt/2021/2021_12a_amtsblatt.pdf).

Die Stadt Nürnberg weist auch auf das ohnehin grundsätzlich bestehende Alkohol(mitführ)verbot in Grünanlagen (Grünanlagensatzung) hin.

Ab Donnerstag, 10. Juni 2021, ergeben sich folgende Regelungen:

Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Zusammenkünften nicht mit. Als Genesen zählen Personen mit einer überstandenen Corona-Infektion ab 28 Tage bis sechs Monate nach dem ersten Nachweis des Virus mittels PCR-Test. Die allgemeinen Testpflichten, zum Beispiel vor einem Besuch in der Gastronomie, im Handel oder im Freizeitbereich, entfallen größtenteils.

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
Geplante öffentliche Veranstaltungen wie Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen oder Vereinssitzungen sind wieder erlaubt. Es dürfen sich draußen bis 100 Personen treffen, drinnen 50.

Handel und Geschäfte
Der Handel wird allgemein geöffnet. Weiterhin gelten Hygienekonzepte und eine Begrenzung der Kundenanzahl. Für jeden Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen (bei einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern) und 20 Quadratmeter pro Person für eine Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern. Eine Terminvereinbarung entfällt.

Märkte
Märkte können sämtliche Waren unter freiem Himmel verkaufen.

Gastronomie
Gastwirtschaften dürfen in der Innen- und Außengastronomie nur bis maximal 24 Uhr öffnen. Die allgemeine Kontaktbeschränkung gilt am Tisch. Die Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht bestehen weiter. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste zu erheben.

Hotellerie, Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Gäste vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen in einer Wohneinheit aufhalten dürfen. Alle Gäste müssen künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen
Wirtschaftliche Veranstaltungen wie Kongresse oder Tagungen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Kultur
Unter freiem Himmel sind höchstens 500 Besucherinnen und Besucher einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zugelassen. Kulturelle Veranstaltungen sind drinnen wie draußen möglich und können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten nutzen, wie zum Beispiel Hallen oder ein Stadion. Diese müssen ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Bei kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, auf Bühnen, oder in Kinos muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Museen der Stadt Nürnberg
Die städtischen Museen sind weiterhin geöffnet. Geschlossen bleiben die Mittelalterlichen Lochgefängnisse. Für das Albrecht-Dürer-Haus, das Stadtmuseum im Fembo-Haus, das Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal, das Spielzeugmuseum und das Museum Industriekultur entfällt die Timeslot-Buchung als bisherige Voraussetzung für den Besuch. Aufgrund des großen Besucherandrangs im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und Memorium Nürnberger Prozesse ist für diese beiden Einrichtungen die Buchung eines Timeslots über https://tickets.nuernberg.de/ weiterhin verbindlich.

Tiergarten
Mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Samstag, 5. Juni 2021, wird die generelle Maskenpflicht im Tiergarten der Stadt Nürnberg aufgehoben. Lediglich am Eingang, in den öffentlich zugänglichen Gebäuden und auf den Laufwegen der Gastronomiebetriebe müssen Besucherinnen und Besucher noch eine FFP2-Maske tragen. Weiterhin ist es für den Tiergartenbesuch zwingend notwendig, sich vorher kostenfrei online unter www.tiergarten.nuernberg.de zu registrieren. Aufgrund der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz sind kein negativer Corona-Test oder kein Nachweis über eine vollständige Impfung mehr erforderlich.

Freizeiteinrichtungen
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen ist es erlaubt, mit Infektionsschutzkonzept wieder zu öffnen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Freibäder und Hallenbäder
Freibäder und Hallenbäder sind für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung geöffnet. Geschlossen sind das Katzwangbad und das Nordostbad. Eintrittspreise und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite www.nuernbergbad.de

Parks und Grünanlagen, Grillplätze
Feiern auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen wie Parks und Grünanlagen ist weiterhin untersagt. Öffentliche Grillplätze dürfen nun wieder genutzt werden. Bürgermeister Christian Vogel bittet die Nutzerinnen und Nutzer, die Anlagen sauber zu halten und ihren Abfall nach dem Grillen mit nach Hause zu nehmen und über den Hausmüll zu entsorgen

Touristische Freizeitangebote
Unter anderem für Ausflugsverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Eine Testpflicht besteht nicht.

Laien- und Amateurensembles
Mitglieder von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich dürfen künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze proben. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht ist ohne Personenobergrenze (mit Abstand) erlaubt.

Gottesdienste
Bei Gottesdiensten ist Gemeindegesang wieder erlaubt, drinnen mit FFP2-Maske. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Schule
Präsenzunterricht findet für alle Schulen in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten wieder ohne Mindestabstand statt. Schulreferentin Cornelia Trinkl freut sich über diese Entwicklung: „Nach der langen Phase des Distanz- beziehungsweise Wechselunterrichts wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern einen guten gemeinsamen Start am Donnerstag.“

Auf dem gesamten Schulgelände gilt weiterhin Maskenpflicht. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist wie bisher ein negativer Corona-Test notwendig. Daher sind an den Schulen zweimal pro Woche Selbsttests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülerinnen und Schülern auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).

Hochschulen
Die Hochschulen können Vorlesungen und Seminare als Präsenzveranstaltungen anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist von der Größe des zur Verfügung stehenden Raums abhängig (bei 1,5 Metern Abstand). Zugelassene Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Auf dem Hochschulgelände besteht auch wie in der Schule Maskenpflicht.

Alten- und Pflegeheime
Bei Alten- und Pflegeheimen entfällt grundsätzlich die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. „Durch die stabile Inzidenz von unter 50 können Bewohnerinnen und Bewohner nun deutlich unkomplizierter Besuch empfangen, und für die Einrichtungen entfällt ein erheblicher organisatorischer Aufwand, der durch die Testpflicht entstanden ist“, freut sich Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. „Ein wichtiger Schritt ist auch, dass Gemeinschaftsaktivitäten wieder möglich sind. Die hohen Impfquoten in vielen der Heime lassen – bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht – auf eine zunehmende Normalisierung des Alltags in den Heimen hoffen.“

Angebote für ältere Menschen
Das Seniorenamt startet im Treff Bleiweiß wieder mit den ersten Kursen und Veranstaltungen. Auch die Seniorennetzwerke in den Quartieren beginnen wieder mit regelmäßigen Angeboten für ältere Menschen in Nürnberg.

Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Kindertagestätten und die Kindertagespflege kehren wie die Schulen zum Regelbetrieb zurück. Mit der Aufnahme des Regelbetriebs dürfen alle Kinder wieder ihre Kita beziehungsweise ihre Tagespflegestelle besuchen. Allerdings gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans vorerst weiter für die Einrichtungen und die Tagespflege, einschließlich der Maskenpflicht in der Schulkindbetreuung, für das Personal und für Besucherinnen und Besucher. Die bisher bekannten AHA-L-Regelungen sind auch weiterhin einzuhalten. Darüber hinaus bleibt die Testpflicht für Schulkinder bestehen.

Für Krippen- und Kindergartenkinder (das heißt für nicht eingeschulte Kinder) werden Selbsttests, die über Bezugsscheine bei Apotheken kostenlos vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden, empfohlen. Die Kindertageseinrichtungen können wieder offene Formen des Arbeitens anbieten, die ersten Schritte hin zu gewohnten Regelbetrieb werden vor Ort gut abgestimmt und bedacht umgesetzt. Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in den kommenden Wochen wird sein, die Kinder wieder gut ein- und aneinander zu gewöhnen und in den verbleibenden Wochen bis zu den Ferien schrittweise zum bewährten Kita-Alltag zurückzukehren.

Kinder- und Jugendarbeit
Die fallende Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 in Nürnberg ermöglicht wieder ein breiteres und vielfältigeres Angebot in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Streetworkprojekte, mobile Angebote und betreute Bau-, Natur-, Abenteuer- und Aktivspielplätze. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen können sich nun wieder treffen, gemeinsam spielen, Neues erleben und ihre Freizeit gemeinsam verbringen. Die jungen Menschen können sowohl die offene Tür als auch sportive und kreative Gruppenangebote nutzen. Auch für Beratung und individuelle Begleitung und Unterstützung stehen ihnen dabei die Fachkräfte zur Seite. Die Angebote werden unter Beachtung der aktuellen Hygieneschutzkonzepte in den Einrichtungen durchgeführt. Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales freut sich besonders darüber, dass „junge Menschen nun endlich wieder ihre Freizeit in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verbringen können.“ let

Die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg und Informationen zum Coronavirus sind unter www.nuernberg.de einsehbar.

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