Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 806 / 11.08.2021

Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen nimmt ihre Arbeit auf

In ihrem Kooperationsvertrag vom 7. Mai 2020 hatten die Fraktionen von CSU und SPD im Nürnberger Stadtrat die Einrichtung einer „Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen“ vereinbart. Dies geschah in dem Bewusstsein, dass die im Ausländer- und Asylrecht geltenden gesetzlichen Regelungen nicht allen individuellen Lebenskonstellationen der Menschen gerecht werden können und es damit immer wieder zu Härtefällen kommen kann. Das Gremium wird in Kürze seine Arbeit aufnehmen. Seine Mitglieder können ab dem 1. September 2021 mit Einzelfällen betraut werden.

Um den geringen Ermessensspielraum der Kommune bei Entscheidungen im Ausländerrecht im Sinne der Betroffenen zu nutzen, sollen Einzelfälle in der Arbeitsgruppe nachvollziehbar aufgearbeitet werden. Zugleich soll im Rahmen des rechtlich Möglichen versucht werden, Lösungen zu finden und Bleibeperspektiven zu eröffnen. Das Gremium tagt viermal im Jahr. Für eilige Fälle ist auch eine schnelle Einberufung möglich.

Diese Kommission gibt es in vergleichbarer Ausgestaltung in nur wenigen Kommunen Deutschlands. Sie soll in Nürnberg, in der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, wertvolle, die Ausländerbehörde unterstützende Arbeit leisten und gleichzeitig eine konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure fördern.

In der Einzelfallkommission sind als ständige Mitglieder drei Stadträtinnen und Stadträte, die Leitung des Bürgermeisteramts und des Menschenrechtsbüros sowie eine Vertreterin oder Vertreter des Integrationsrats (Geschäftsstelle) vertreten. Sie sind alle stimmberechtigt. Hinzu kommen (jeweils nicht stimmberechtigt) eine Vertreterin oder ein Vertreter des neues Amts für Migration und Integration der Stadt Nürnberg zur Berichterstattung und ein Mitglied der bayerischen Härtefallkommission beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Sachverständige oder Sachverständiger. Anlass- oder fallbezogen können auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Arbeitsagentur/des Jobcenters, des Sozialamts, der Polizei oder der Regierung von Mittelfranken/Zentrale Ausländerbehörde eingeladen werden.

Die Kommissionsmitglieder verstehen sich als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ausländerinnen und Ausländer, für die aufenthaltsbeendende Maßnahmen oder andere Belange im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg zu einer besonderen Härte führen würden. Betroffene, Betreuerinnen oder Betreuer, Beraterinnen und Berater oder Unterstützerinnen und Unterstützer können sich schriftlich an einzelne stimmberechtigte Mitglieder der Kommission wenden. Das Mitglied entscheidet dann, ob es den Fall in die Kommission einbringen wird.

Die Kommission kann in einer Angelegenheit nur einmal angerufen werden. Anträge auf eine Beratung durch die Kommission haben keine aufschiebende Wirkung. Die Fälle dürfen noch nicht dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags oder der bayerischen Härtefallkommission vorliegen oder durch sie bereits behandelt worden sein. Die Nürnberger Einzelfallkommission kann sich aber mit Fällen an den Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission wenden sowie Empfehlungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Regierung von Mittelfranken verfassen.     fra

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de