Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 956 / 22.09.2021

Aktion zum Safe Abortion Day

Unter dem Motto „Es ist höchste Zeit, über eine alternative Regelung nachzudenken!“ laden Hedwig Schouten, Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, und Mirjam Dauscher, Geschäftsführerin von pro familia Nürnberg, am Safe Abortion Day (Internationaler Tag der sicheren Abtreibung) am Dienstag, 28. September 2021, zwischen 11 und 13 Uhr Bürgerinnen und Bürger ein, ihre Forderungen auf die Litfaßsäule in der der Karolinenstraße / Ecke Krebsgasse zu schreiben.

Auch bei ihrer 26. Bundeskonferenz Ende August 2021 forderten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands die Bundesregierung auf, die Paragrafen 218 und 219a (sogenannte Werbeverbot) des Strafgesetzbuchs (StGB) abzuschaffen und das Verfahren im Schwangerschaftskonfliktgesetz, beziehungsweise einem neuen Gesetz zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu regeln. „Schwangerschaftsabbruch ist ein Frauenrecht und darf nicht kriminalisiert werden! Deshalb freuen wir uns, wenn so viele Menschen wie möglich vorbeikommen würden, um sich an der Aktion zu beteiligen und Position zu beziehen“, so Nürnbergs Frauenbeauftragte Hedwig Schouten, die Nürnberg bei der digitalen Bundeskonferenz vertreten hat.

„Wir wünschen uns eine konstruktive Auseinandersetzung über die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, sagt Mirjam Dauscher, Geschäftsführerin von pro familia. „Wir möchten mit Politik und Gesellschaft darüber diskutieren, wie eine Alternative aussehen könnte, die das Recht auf Selbstbestimmung im Kontext von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten in den Mittelpunkt stellt“.

Das Gesetz zur strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Reichsstrafgesetzbuch wurde am 15. Mai 1871 festgeschrieben. Seit 150 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt. Wer den Eingriff durchführen lassen will, dem droht eine Haft- oder Geldstrafe, so steht es im Paragraf 218 StGB. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland an sich strafbar und bleibt nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Das entspricht schon lange nicht mehr den gesellschaftlichen Werten. Selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität entscheiden zu können, sind für Frauen und Mädchen besonders wichtige Menschenrechte. Damit verbunden ist das individuelle Recht einer Schwangeren, eine ungewollte Schwangerschaft sicher und legal zu beenden“, betont Schouten weiter. maj

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