Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 969 / 24.09.2021

Rückschnitt überwachsender Pflanzen an
Grundstücksgrenzen

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) weist darauf hin, dass am 1. Oktober die Vogelbrutzeit endet und somit der regelmäßige Rückschnitt überwachsender Pflanzen an Grundstücksgrenzen wieder gestattet ist. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Grundstücken sind angehalten, Hecken, Sträucher und Bäume an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so zu pflegen, dass Behinderungen von Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen sind. Wenn Bepflanzungen privater Grundstücke in die Kreuzungen oder in das Lichtraumprofil der angrenzenden Rad- und Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen, wird dadurch der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet.

„Wir alle lieben es, wenn es auf unseren Grundstücken grünt und blüht. Für ein gutes Miteinander in der Stadt ist jedoch ein regelmäßiger Rückschnitt an den Grundstücksgrenzen einfach ein Muss. Insbesondere an Gehwegen. Hier gilt es Rücksicht auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen Raum zu nehmen. Aber auch die Belange der Natur müssen Beachtung finden. Deshalb mein Appell an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer: Halten Sie sich bitte an die gesetzlich verankerten Schutzregelungen der Vogelbrutzeit“, sagt Christian Vogel, Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter.

Als Überwuchs werden Äste, Zweige und Triebe von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen bezeichnet, die über eine Grundstücksgrenze in den Bereich der Straße oder des Gehwegs hinausragen. Hierdurch können insbesondere Kinder, Ältere oder Menschen mit Behinderungen sowie Autofahrerinnen und Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer stark beeinträchtigt werden. Auch Totholz, also abgestorbene Äste und Bäume, sollte umgehend entfernt werden, da herunterfallendes Astwerk eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden darstellt. Ausführliche Informationen und Erklärungen zu den Gefahren durch Überwuchs sind unter https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/ueberwuchs.html zu finden. let

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