Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1050 / 14.10.2021

Luppe-Ausstellung schließt mit Vortrag zum Dürerjahr 1928

Historiker Dr. Alexander Schmidt nimmt zum Ende der Ausstellung „Luppes Galerie. Die Kunstsammlungen der Stadt Nürnberg in der Weimarer Republik“ das Dürerjubiläum 1928 in den Blick. Sein Vortrag „Das Dürerjahr 1928 in Nürnberg – eine Stadt erfindet sich neu“ beginnt am Donnerstag, 28. Oktober 2021, um 18 Uhr im Stadtmuseum im Fembo-Haus, Burgstraße 15. Die Ausstellung ist bis 1. November 2021 zu sehen. Der Katalog zur Ausstellung wird bei der Veranstaltung käuflich zu erwerben sein.

1928 feierte Nürnberg erstmals ein ganzes „Dürerjahr“: Neben den Werken Dürers wurde aktuelle Kunst gezeigt und mit den Festlichkeiten ein neues Bild der Stadt in die Welt getragen. Das von Oberbürgermeister Hermann Luppe maßgeblich gestaltete Ereignis brachte auf vielen Gebieten einen Modernisierungsschub für Nürnberg – für die städtischen Kunstsammlungen, für das Stadtbild, in dem erstmals Sehenswürdigkeiten beleuchtet wurden, und für das Stadtimage insgesamt. Um für das Dürerjahr zu werben, reiste Hermann Luppe sogar selbst in die USA. Alexander Schmidt, der über Nürnbergs Kulturleben in der Weimarer Republik promoviert wurde, stellt dieses wichtige Jahr für Nürnberg vor und fragt dabei unter anderem, was die Ideen von damals heute bedeuten können – vielleicht bietet 1928 auch Konzepte für das nächste Dürerjahr 2028.

Letzte Führungen durch die Ausstellung gibt es an den Sonntagen am 17. und 31. Oktober, jeweils um 14.30 Uhr. Bei einem Online-Museumsgespräch am Donnerstag, 21. Oktober, um 19 Uhr werden anhand von Bildern und Fotografien nochmal die wichtigsten in der Ausstellung gezeigten Werke vorgestellt. Hierfür ist eine Anmeldung per E-Mail an erwachsene@kpz-nuernberg.de erforderlich, damit ein Zoom-Link zugesandt werden kann.

Der Vortrag und das Online-Museumsgespräch sind kostenlos, eine Teilnahme an der Führung kostet 3 Euro pro Person zuzüglich zum Museumseintritt von 6 Euro, ermäßigt 1,50 Euro. Vor Ort gelten stets die aktuellen Corona-Bestimmungen, verbindlich sind der 3G-Grundsatz, das Tragen einer medizinischen Maske und die Erfassung der Kontaktdaten. let

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