Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1063 / 19.10.2021

Corona: 3 G plus-Regel bei Veranstaltungen des Oberbürgermeisters, in der Tafelhalle und im Staatstheater, im Tiergarten und bei NürnbergBad

Für Veranstaltungen und Empfänge des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg in Innenräumen gilt ab dem Montag, 1. November 2021, zum Schutz vor Corona-Infektionen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die 3 G plus-Regel. Bereits eingeführt ist 3 G plus in der Tafelhalle im KunstKulturQuartier und im Staatstheater. Der Nürnberger Tiergarten und NürnbergBad stellen am 1. Dezember auf 3 G plus um.

Wer ab dem 1. November Veranstaltungen des Oberbürgermeisters in Innenräumen besucht, muss demnach geimpft oder genesen sein und dies auch vorweisen können, oder beim Eintritt einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben beziehungsweise noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die über die Schulen regelmäßig getestet werden. Bei der Zugangskontrolle zu den Veranstaltungen findet eine Identitätsfeststellung statt. Aufgrund der Zugangsbeschränkungen durch 3 G plus entfallen dann die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Personenobergrenzen. Auch die Pflegepreisverleihung am Dienstag, 9. November, im Heilig-Geist-Haus-Saal wird als 3 G plus-Veranstaltung stattfinden.

Bei den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und Kommissionen gilt ab 1. November 3 G (geimpft, genesen, PCR-Test oder Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf).

Ausgenommen von der 3 G plus-Regel und 3 G-Regel sind die klassischen Behördengänge bei städtischen Dienststellen (mit medizinischer Maske oder FFP 2-Maske). Durch die 3 G plus-Regel kehrt NürnbergBad ab 1. Dezember im Innenbereich quasi zum Normalbetrieb zurück. Es fallen Zeitfenster, Vorverkauf und die strikten Personenbegrenzungen weg. Deutlich mehr Menschen können sich in den städtischen Hallenbädern nun wieder problemloser erholen oder sportlich betätigen. Zur Prüfung der erforderlichen Corona-Einlasskriterien wird es am Eingang jedes Bades geschultes Personal geben.

Auch im Tiergarten fallen durch die Regelung 3 G plus ab 1. Dezember die bisherigen Beschränkungen weg. Das heißt, es gibt keine Personenbeschränkung mehr beim Einlass. Ebenso ist der spontane Besuch auch mit dem Erwerb von Karten am Haupteingang wieder möglich.

3 G plus-Regel in der Tafelhalle und im Staatstheater
Für Veranstaltungen in der Tafelhalle im KunstKulturquartier und im Staatstheater Nürnberg greift bereits die 3 G plus-Regel. In allen anderen Kulturdienststellen, bei den Museen der Stadt Nürnberg, in den Kulturläden, in der Kulturwerkstatt Auf AEG, im Stadtarchiv, im KunstKulturquartier sowie in den Standorten des Bildungscampus Nürnberg, Bildungszentrum (mit Ausnahme von abschlussbezogenen Kursformaten), Stadtbibliothek und Nikolaus-Kopernikus-Planetarium, bleibt 3 G (geimpft, genesen oder getestet) vorläufig Zugangsvoraussetzung. In der Meistersingerhalle gelten aufgrund vertraglicher Bindungen mit den Mietern jeweils unterschiedliche Hygienevorgaben.

Der Zugang zu Bürgerversammlungen ist weiterhin mit einem Nachweis nach dem sogenannten 3-G-Grundsatz (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort und unmittelbar vor Einlass kontrolliert. Von getesteten Personen wird ein schriftlicher oder elektronischer negativer Nachweis eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PoC-Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) akzeptiert. Geimpfte und genesene Personen sind von der Testverpflichtung ausgenommen. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Zugang des Gebäudes bis zum Erreichen des Sitzplatzes Maskenpflicht (Medizinische Maske oder FFP 2-Standard) besteht. Gleiches gilt für Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und Kommissionen ab 1. November.

Die Stadt Nürnberg behält sich vor, alle Bereiche der Stadtverwaltung mit Außenkontakt (jenseits hoheitlicher Handlungen) und Veranstaltungen – vorbehaltlich weiterer Regelungen des Freistaats Bayern – ab 1. Januar 2022
auf 3 G plus umzustellen.

Impfangebote nutzen
Seit 11. Oktober sind Schnell- und PCR-Tests für die meisten Menschen kostenpflichtig. Nur noch bestimmte Personengruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Testung. Wer sich impfen lassen möchte, hat hierzu zahlreiche Möglichkeiten. Das städtische Impfzentrum in der alten KfZ-Zulassungsstelle, Großreuther Straße 115b, ist Montag, Freitag und Samstag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Die Impfstelle im City Point, Pfannenschmiedsgasse 20, 1. OG, ist noch bis einschließlich 29. Oktober dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Außerdem gibt es zahlreiche Impf-Sonderaktionen, unter anderem im Cinecitta (Cinemagnum), Katharinengasse 24, und im Mercado Einkaufszentrum, Äußere Bayreuther Straße 78. Weitere Infos auf www.nuernberg.de fra

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