Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1067 / 20.10.2021

Wahl des Behindertenrats der Stadt Nürnberg

Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg lädt zur Wahl ein. Wer wählen möchte, kann persönlich vor Ort im Nachbarschaftshaus Gostenhof, Adam-Klein-Straße 6, an folgenden drei Tagen seine Stimme abgeben: Freitag, 22. Oktober 2021, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr, Samstag, 23. Oktober, von 13 bis 17 Uhr und Montag, 25. Oktober, von 9 bis 16 Uhr. Wahlberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die in Nürnberg wohnen und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder eine Gleichstellung haben. Auch bereits als Wählerinnen und Wähler registrierte Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen dürfen wählen. Alle Wählerinnen und Wähler müssen am Tag der Stimmabgabe mindestens 18 Jahre alt sein.

Die bereits registrierten Wählerinnen und Wähler erhalten per Post vor der Wahl einen Brief mit den Wahlunterlagen. Diese können vorab ausgefüllt werden, müssen aber an einem der drei Wahltage persönlich abgegeben werden. Wahlberechtigte Personen, die sich nicht vorab online zur Wahl angemeldet haben, können an den Wahltagen auch spontan zur Stimmabgabe kommen. Mitzubringen sind der Personalausweis und der Schwerbehindertenausweis. Gerne unterstützen die Teams der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der (spontanen) Stimmabgabe an den Wahltagen.

Für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden 40 Personen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und freier Wahl. Der Rat setzt sich aus 26 Menschen mit Behinderung und 14 Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Behindertenrat ist unabhängiger Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung in Nürnberg. Er berät als Sachverständigengremium den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, und erarbeitet in seinen Ausschüssen Empfehlungen und Stellungnahmen. alf

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