Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1095 / 22.10.2021

Opernhaus-Kommission empfiehlt Beibehalt des Standorts Richard-Wagner-Platz, Entscheidung über Ausweichspielstätte noch 2021 und größtmögliche Beteiligung des Freistaats an den Kosten anzustreben

In ihrer Sitzung am Freitag, 22. Oktober 2022, hat die Opernhaus-Kommission grundlegende Empfehlungen für den Stadtrat ausgesprochen und Beschlussvorschläge formuliert. Dabei geht es im Wesentlichen um den Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg, die Zustimmung zur Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett und die Entscheidung über den Interimsstandort noch in diesem Jahr. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaats an den Kosten sei anzustreben. Die Mitglieder des Stadtrats werden in ihrer Sitzung am 15. Dezember darüber entscheiden.

„Die Opernhauskommission hat wichtige und ernsthaft diskutierte Empfehlungen an den Stadtrat auf den Weg gebracht“, sagt Oberbürgermeister Marcus König. „Die Frage, wie wir mit Opernhaussanierung, Interim und allen damit zusammenhängenden Themen umgehen, wird die Stadt, unsere Kultur und auch Stadtentwicklung in den nächsten Jahren prägen. Zu den Entscheidungen städtischer Gremien kommt nun noch eine breite Bürgerbeteiligung hinzu. Mir ist dieser partizipative Prozess schon deshalb wichtig, weil wir aufgrund der im Raum stehenden Summen eine möglichst umfassende Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger brauchen. Ein Glücksfall ist es jedenfalls, dass die Stadt Nürnberg eine eigene Immobilie als Ausweichspielstätte nutzen könnte.“ 

Bürgermeisterin Prof. Dr. Julia Lehner betont: „Ich danke den Mitgliedern der Opernhauskommission für das klare Signal: Erhalt und Sanierung des Opernhauses am bisherigen Standort sind kulturpolitische Wegmarken und von großer Bedeutung für die gesamte Stadtgesellschaft und darüber hinaus. Es ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, die insbesondere auf der Basis eines breiten politischen und bürgerschaftlichen Konsens umgesetzt werden sollte. Für einen möglichen Interimsstandort gilt es jetzt, neben erinnerungskulturellen Faktoren auch den wichtigen Aspekt der Nachhaltigkeit in die Überlegungen mit einzubeziehen.“

Zu den Empfehlungen und Beschlussvorschlägen der Opernhaus-Kommission an den Stadtrat im Einzelnen:

Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort 
Empfehlungsvorschlag: 
Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.

Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.

Betriebsbeschreibung als Basis für die Wahl der Ausweichspielstätte 
Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der „Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14 600 Quadratmetern nicht überschritten werden.

3. Unter den oben genannten Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.

Betriebsbeschreibung siehe
https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15387

Ausweichspielstätte 
Empfehlungsvorschlag: 
1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung „Schöller-Areal/ Nordwestring“ im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen. 

2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie „Kongresshalle“ und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. 

3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.

4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft, Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.

5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen.

6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.

7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen.

8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (zum Beispiel auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.

9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.

10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich. 

Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.

Nutzerbedarfsprogramm
Für das Bauvorhaben Opernhaus wurde unter Mitwirkung eines externen Projektentwicklers zusammen mit Fachberatern ein Nutzerbedarfsprogramm für das Staatstheater erarbeitet. Dieses umfasst eine Betriebsbeschreibung, das Raumprogramm, ein Funktionsschema sowie Ziele und Anforderungen für die akustische Planung. Es beschreibt für fünf Funktionsgruppen einen Nutzungsflächenbedarf von rund 28 000 Quadratmetern. Bezogen auf die Bestandsfläche von rund 18 000 Quadratmetern ergibt sich daraus ein Flächenmehrbedarf von rund 10 000 Quadratmetern. Davon dienen rund 4 400 Quadratmeter der Umsetzung rechtlicher Vorschriften etwa des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit und weitere rund 4 400 Quadratmeter der wirtschaftlichen Optimierung des Betriebs. Der geringste Anteil entfällt mit rund 1 200 Quadratmetern auf Flächen, mit denen sich das Staatstheater künftig mehr der diversen Stadtgesellschaft öffnen möchte, wie interaktive Aktionsflächen, ein Open-Air-Bereich und ein erweitertes gastronomisches Angebot. In der Sitzung der Opernhauskommission am 22. Oktober 2021 erfolgte die „erste Lesung“ des Nutzerbedarfsprogramms als Auftakt für den weiteren Dialog zur Fortschreibung des Projekts.     fra
 

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